Unter bestimmten Voraussetzungen kann für behinderte Personen ein persönlicher Behindertenparkplatz am Wohnort oder am Arbeitsort eingerichtet werden.
Die Voraussetzungen sind im einzelnen
Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit, eine allgemeine Parkerlaubnis zu beantragen, die Ihnen das Parken auf den allgemeinen Behindertenparkplätzen erlaubt.
Bitte füllen Sie das Online-Antragsformular aus.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes aufgrund der umfangreichen Prüfungen und des Anhörungsverfahrens nicht innerhalb kürzester Zeit erfolgen kann. Insbesondere in den Wintermonaten gestaltet sich die Markierung des Platzes als schwierig, da die Markierung auf trockener Straßenoberfläche aufgebracht werden muss.
Die Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes ist für Sie kostenfrei.
Für eine Neuausstellung der Ausnahmegenehmigung bzw. der Karte bei Verlust berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 11,50 Euro.
Aktualisiert am 30.09.2020