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Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für behinderte Personen ein persönlicher Behindertenparkplatz am Wohnort oder am Arbeitsort eingerichtet werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind im einzelnen

  • Feststellung des Versorgungsamtes, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) oder eine Erblindung (Bl) vorliegt.
  • Keine Garage oder Abstellplatz außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche oder in zumutbarer Entfernung zur Wohnung
  • Starker Parkdruck, so dass die Einrichtung eines reservierten Parkplatzes erforderlich wird.

Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit, eine  allgemeine Parkerlaubnis zu beantragen, die Ihnen das Parken auf den allgemeinen Behindertenparkplätzen erlaubt.

Bitte füllen Sie das Online-Antragsformular aus.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes aufgrund der umfangreichen Prüfungen und des Anhörungsverfahrens nicht innerhalb kürzester Zeit erfolgen kann. Insbesondere in den Wintermonaten gestaltet sich die Markierung des Platzes als schwierig, da die Markierung auf trockener Straßenoberfläche aufgebracht werden muss.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes ist für Sie kostenfrei.

Für eine Neuausstellung der Ausnahmegenehmigung bzw. der Karte bei Verlust berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 11,50 Euro.