Car-Sharing steht für die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen. Bei dieser besonderen Form der Autovermietung können die Car-Sharing-Autos stundenweise sowie für längere Fahrten (z.B. im Urlaub) spontan oder im Voraus reserviert werden. Die Car-Sharing-Stationen befinden sich hauptsächlich in Wohngebieten und sind für alle Car-Sharing-Mitglieder 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zugänglich. Grundsätzlich kann sich jede:r bei Car-Sharing anmelden; die wichtigste Voraussetzung zur Anmeldung ist ein gültiger Pkw-Führerschein.
Car-Sharing ist eine praktische Alternative zum eigenen Pkw für alle, die ein Auto nicht für den täglichen Weg zur Arbeit oder ähnliches benötigen. Wer nur ab und zu ein Auto braucht, kann mit Car-Sharing bequem Autofahren, ohne ein eigenes Fahrzeug zu besitzen oder kaufen zu müssen; kann die Vorteile eines Autos genießen, ohne sich um Fahrzeugwartung und -pflege kümmern zu müssen.
Bei den stationsgebundenen Fahrzeugen bringt man das Auto nach der Fahrt immer auf seinen reservierten Parkplatz zurück – genau wie beim eigenen Auto, aber ohne dass man lange nach einem Parkplatz suchen muss! Das ergänzende Angebot der stationsungebundenen Fahrzeuge darf man beliebig im Geschäftsgebiet des Anbieters abstellen. Für verschiedene Anlässe gibt es bei allen Anbietern in Bremen jeweils passende Fahrzeuge: vom Kleinwagen und Elektrowagen bis zum Kombi oder Transporter.
An über 130 Stationen können Kunden verschiedener Car-Sharing-Anbieter zu jeder Tages- und Nachtzeit auf eines der über 430 Autos in Bremen zurückgreifen. Zusätzlich dazu gibt es derzeit 80 stationsungebundene Car-Sharing-Fahrzeuge aus einem kombinierten Angebot, die innerhalb eines definierten Geschäftsgebiets in innenstadtnahen Quartieren abgestellt werden dürfen.
Die Nutzung ist ganz einfach:
Über 21.000 Bremerinnen und Bremer nutzen bereits Car-Sharing – Tendenz steigend. Bundesweit hat sich die Nutzerzahl auf deutlich über 2.87 Mio. erhöht (Quelle: Bundesverband Car-Sharing).
Um Mitglied beim Car-Sharing zu werden oder mehr über einzelne Nutzungsbedingungen zu erfahren, sollte man sich direkt an die Carsharing-Anbieter in Bremen wenden.
Anbieter
Standorte
Alle aktuellen Car-Sharing-Stationen in Bremen finden Sie in dieser Karte (Stand November 2021).
Jedes Car-Sharing-Fahrzeug in Bremen wird durchschnittlich von mehr als 45 NutzerInnen gebraucht und da Car-Sharing-NutzerInnen oft ihr privates Fahrzeug abschaffen können, ersetzt jedes Car-Sharing-Fahrzeug 16 private Autos. Car-Sharing entlastet den Parkraum ohne Restriktionen für die individuelle Mobilität. Somit wird ein Beitrag geleistet, dass enge Straßen für Feuerwehr und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Lieferfahrzeuge und auch Geh- und Radwege besser passierbar werden. Das spart Platz und sorgt für mehr Raum für Menschen. Hiervon haben alle etwas, sowohl Autofahrer:innen als auch Fußgänger:innen und Radfahrer:innen.
In Bremen haben die Car-Sharing-NutzerInnen bislang dafür gesorgt, dass die öffentlichen Straßen und Gehwege von über 6.500 private Autos entlastet wurden. Das entspricht einem Autokorso von über 30 km! Des Weiteren müssten bis zu 110 Mio. € investiert werden, um diesen Entlastungseffekt durch Tiefgaragen zu erreichen. Das heißt also, dass Car-Sharing der Kommune, den Unternehmen und dem Steuerzahler/der Steuerzahlerin nicht nur Platz, sondern auch Geld spart!
Car-Sharing leistet zudem einen positiven Beitrag für Klima und Umwelt, denn im Vergleich zur deutschen Durchschnittsflotte sind die Car-Sharing-Autos moderner und umweltfreundlicher. So wird der CO2 Ausstoß verringert und die Luftqualität verbessert. Zudem ist nachgewiesen, dass aktive Car-Sharing-NutzerInnen im Vergleich zu klassischen Autobesitzer:innen weniger Auto fahren, dafür aber mehr Bus und Bahn und in Bremen natürlich auch mehr Fahrrad fahren. Interessante Erkenntnisse gibt es auch zum Einkaufsverhalten von Car-Sharing-NutzerInnen: gegenüber dem Durchschnittskonsumenten kaufen sie eher auf lokalen Märkten und im lokalen Einzelhandel als auf der „Grünen Wiese“ ein und unterstützen somit die lokale Wirtschaft. Wer mehr dazu wissen möchte, kann sich die in 2018 veröffentlichte Studie zur „Analyse der Auswirkungen des Car-Sharing in Bremen“ (pdf, 3.3 MB) durchlesen.
In Bremen werden die Car-Sharing-Stationen im öffentlichen Raum mobil.punkte genannt. 2003 wurden in Bremen die ersten mobil.punkte eröffnet, momentan sind es mehr als 47 mobil.punkte und mobil.pünktchen und stellen ungefähr ein Drittel der gesamten Car-Sharing-Stationen in Bremen dar (Stand November 2021) . Die mobil.punkte haben eine Kapazität von zumeist 4 bis zu 12 Car-Sharing-Fahrzeugen und werden gut erreichbar in der Nähe von Bahn-, Straßenbahn und/oder Bushaltestellen angelegt.
Die kleineren Stationen, die mobil.pünktchen, werden mit nur 2 bis 3 Fahrzeugen in Stadtteilen und Straßen angelegt, in denen ein besonders hoher Parkdruck herrscht. Die mobil.pünktchen werden bevorzugt in der Nähe von kritischen Einmündungen platziert, um mit Gehwegnasen das Parken zu ordnen und damit zugleich auch die Zufahrt für Müllwagen und Feuerwehr zu erleichtern. Fußgänger:innen profitieren von den freigehaltenen Flächen ebenso wie Radfahrer:innen, die Fahrradbügel zum sicheren Abstellen der Fahrräder vorfinden.
Bremen hat bereits mehrere Auszeichnungen für seine innovativen Ansätze rund um Car-Sharing und den erhalten.
Rund 12 Jahre nach dem ersten Beschluss des Bundestages trat das Car-SharingGesetz (CsgG) des Bundes zum 01.09.2017 in Kraft. Dieses sieht neben der Möglichkeit einer Bevorrechtigung von Car-Sharing-Fahrzeugen beim Parken auch die Möglichkeit der Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum für die Anlage von Car-Sharing-Stationen beim stationsgebundenen Car-Sharing vor. Diese straßenrechtliche Nutzungsregelung wird in Bremen bereits seit 2003 angewandt. Seit dem 01.04.2019 ist auch das Bremische Landes-Car-Sharinggesetz (BremLCsgG) in Kraft.
Die mobil.punkt-Stellplätze in Bremen werden über ein Interessenbekundungsverfahren vergeben. Um sich bewerben zu können, müssen Car-Sharing-Anbieter:innen zwei zentrale Anforderungen erfüllen, um die „mobil.punkte“ und „mobil.pünktchen“ nutzen zu können: die Einhaltung der Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel für Car-Sharing“ (DE-UZ 100) und den Nachweis einer deutlichen Entlastung des Parkraums. Die Nutzung von „mobil.punkten“ und „–pünktchen“ ist für die Car-Sharing-Anbieter:innen gebührenpflichtig. Die Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahren erfolgt über die Vergabeplattform des Land Bremens und des Bundes.
Die Freie Hansestadt Bremen hält für den Begriff „mobil.punkt“ das Wortmarkenrecht. Das Nutzungsrecht können Städte, die diesen Begriff verwenden wollen, gerne bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung formlos beantragen. Die Bedingungen zur Zustimmung sind:
Sind diese Bedingungen erfüllt, ist die Nutzung der Wortmarke kostenfrei.
Kommunen, die das Namensrecht mobil.punkt bereits anwenden, sind: Rostock, Nürnberg, Erlangen, Fürth, Kempten, Leer und Achim in Deutschland sowie Bergen und Stavanger in Norwegen.