Carsharing steht für die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen. Bei dieser besonderen Form der Autovermietung können die Carsharing-Autos stundenweise sowie für längere Fahrten (z.B. im Urlaub) spontan oder im Voraus reserviert werden. Die Carsharing-Stationen befinden sich hauptsächlich in Wohngebieten und sind für alle Carsharing-Mitglieder 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zugänglich. Grundsätzlich kann sich jede:r bei Carsharing anmelden; die wichtigste Voraussetzung zur Anmeldung ist ein gültiger Pkw-Führerschein.
Carsharing ist eine praktische Alternative zum eigenen Pkw für alle, die ein Auto nicht für den täglichen Weg zur Arbeit oder ähnliches benötigen. Wer nur ab und zu ein Auto braucht, kann mit Carsharing bequem Autofahren, ohne ein eigenes Fahrzeug zu besitzen oder kaufen zu müssen; kann die Vorteile eines Autos genießen, ohne sich um Fahrzeugwartung und -pflege kümmern zu müssen.
Bei den stationsgebundenen Fahrzeugen bringt man das Auto nach der Fahrt immer auf seinen reservierten Parkplatz zurück – genau wie beim eigenen Auto, aber ohne dass man lange nach einem Parkplatz suchen muss! Das ergänzende Angebot der stationsungebundenen Fahrzeuge (sog. free-floating Carsharing) darf man beliebig im Geschäftsgebiet des Anbieters abstellen. Für verschiedene Anlässe gibt es bei allen Anbietern in Bremen jeweils passende Fahrzeuge: vom Kleinwagen und Elektrowagen bis zum Kombi oder Transporter.
An über 150 Stationen können Kunden verschiedener Carsharing-Anbieter zu jeder Tages- und Nachtzeit auf eines der über 530 Autos in Bremen zurückgreifen. Zusätzlich dazu gibt es derzeit ca. 120 stationsungebundene Carsharing-Fahrzeuge aus einem kombinierten Angebot, die innerhalb eines definierten Geschäftsgebiets in innenstadtnahen Quartieren abgestellt werden dürfen.
Die Nutzung ist ganz einfach:
Über 28.000 Bremer:innen nutzen bereits Carsharing – Tendenz steigend. Bundesweit hat sich die Nutzer:innenzahl auf deutlich über 5,5 Mio. erhöht (Quelle: Bundesverband Carsharing e.V.).
Um Mitglied beim Carsharing zu werden oder mehr über einzelne Nutzungsbedingungen zu erfahren, sollte man sich direkt an die Carsharing-Anbieter in Bremen wenden.
Anbieter
Standorte
Eine Karte aller Carsharing-Stationen in Bremen finden Sie hier im Geoportal (Stand Januar 2025).
Jedes Carsharing-Fahrzeug in Bremen wird durchschnittlich von mehr als 45 Nutzer:innen gebraucht und da Carsharing-Nutzer:innen oft ihr privates Fahrzeug abschaffen können, ersetzt jedes -Fahrzeug 16 private Autos. Carsharing entlastet den Parkraum ohne Restriktionen für die individuelle Mobilität. Somit wird ein Beitrag geleistet, dass enge Straßen für Feuerwehr und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Lieferfahrzeuge und auch Geh- und Radwege besser passierbar werden. Das spart Platz und sorgt für mehr Raum für Menschen. Hiervon haben alle etwas, sowohl Autofahrer:innen als auch Fußgänger:innen und Radfahrer:innen.
In Bremen haben die Carsharing-Nutzer:innen bislang dafür gesorgt, dass die öffentlichen Straßen und Gehwege von über 10.000 private Autos entlastet wurden. Das entspricht einem Autokorso von über 40 km! Des Weiteren müssten bis zu 450 Mio. € investiert werden, um diesen Entlastungseffekt durch Tiefgaragen zu erreichen. Das heißt also, dass Carsharing der Kommune, den Unternehmen und dem Steuerzahler/der Steuerzahlerin nicht nur Platz, sondern auch Geld spart!
Carsharing leistet zudem einen positiven Beitrag für Klima und Umwelt, denn im Vergleich zur deutschen Durchschnittsflotte sind die Carsharing-Autos moderner und umweltfreundlicher. So wird der CO2 Ausstoß verringert und die Luftqualität verbessert. Zudem ist nachgewiesen, dass aktive Carsharing-Nutzer:innen im Vergleich zu klassischen Autobesitzer:innen weniger Auto fahren, dafür aber mehr Bus und Bahn und in Bremen natürlich auch mehr Fahrrad fahren. Interessante Erkenntnisse gibt es auch zum Einkaufsverhalten von Carsharing-Nutzer:innen: gegenüber dem Durchschnittskonsumenten kaufen sie eher auf lokalen Märkten und im lokalen Einzelhandel als auf der „Grünen Wiese“ ein und unterstützen somit die lokale Wirtschaft. Wer mehr dazu wissen möchte, kann sich die in 2018 veröffentlichte Studie zur „Analyse der Auswirkungen des Carsharing in Bremen“ (pdf, 3.3 MB) durchlesen.
In Bremen werden die Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum mobil.punkte genannt. 2003 wurden in Bremen die ersten mobil.punkte eröffnet, momentan sind es mehr als 51 mobil.punkte und mobil.pünktchen und stellen ungefähr ein Drittel der gesamten Carsharing-Stationen in Bremen dar (Stand November 2024) . Die mobil.punkte haben eine Kapazität von zumeist 4 bis zu 12 Carsharing-Fahrzeugen und werden gut erreichbar in der Nähe von Bahn-, Straßenbahn und/oder Bushaltestellen angelegt.
Die kleineren Stationen, die mobil.pünktchen, werden mit nur 2 bis 3 Fahrzeugen in Stadtteilen und Straßen angelegt, in denen ein besonders hoher Parkdruck herrscht. Die mobil.pünktchen werden bevorzugt in der Nähe von kritischen Einmündungen platziert, um mit Gehwegnasen das Parken zu ordnen und damit zugleich auch die Zufahrt für Müllwagen und Feuerwehr zu erleichtern. Fußgänger:innen profitieren von den freigehaltenen Flächen ebenso wie Radfahrer:innen, die Fahrradbügel zum sicheren Abstellen der Fahrräder vorfinden.
Bremen hat bereits mehrere Auszeichnungen für seine innovativen Ansätze rund um Carsharing und den Carsharing Aktionsplan erhalten.
Rund 12 Jahre nach dem ersten Beschluss des Bundestages trat das CarsharingGesetz (CsgG) des Bundes zum 01.09.2017 in Kraft. Dieses sieht neben der Möglichkeit einer Bevorrechtigung von Carsharing-Fahrzeugen beim Parken auch die Möglichkeit der Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum für die Anlage von Carsharing-Stationen beim stationsgebundenen Carsharing vor. Diese straßenrechtliche Nutzungsregelung wird in Bremen bereits seit 2003 angewandt. Seit dem 01.04.2019 ist auch das Bremische Landes-Carsharinggesetz (BremLCsgG) in Kraft.
Die mobil.punkt-Stellplätze in Bremen werden über ein Interessenbekundungsverfahren vergeben. Um sich bewerben zu können, müssen Carsharing-Anbieter:innen zwei zentrale Anforderungen erfüllen, um die „mobil.punkte“ und „mobil.pünktchen“ nutzen zu können: die Einhaltung der Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel für Carsharing“ (DE-UZ 100) und den Nachweis einer deutlichen Entlastung des Parkraums. Die Nutzung von „mobil.punkten“ und „–pünktchen“ ist für die Carsharing-Anbieter:innen gebührenpflichtig. Die Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahren erfolgt über die Vergabeplattform des Land Bremens und des Bundes.
Die Freie Hansestadt Bremen hält für den Begriff „mobil.punkt“ das Wortmarkenrecht. Das Nutzungsrecht können Städte, die diesen Begriff verwenden wollen, gerne bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung formlos beantragen. Die Bedingungen zur Zustimmung sind:
Sind diese Bedingungen erfüllt, ist die Nutzung der Wortmarke kostenfrei.
Kommunen, die das Namensrecht mobil.punkt bereits anwenden, sind: Rostock, Nürnberg, Erlangen, Fürth, Kempten, Leer und Achim in Deutschland sowie Bergen und Stavanger in Norwegen.