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Attraktive Fahrradparkplätze

Abstellen und Anschließen

Neue Herausforderung: Abstellenanlagen für Lastenrädern
Neue Herausforderung: Abstellenanlagen für Lastenrädern

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, möchte es am Start- und Zielort sicher und komfortabel abstellen können. Attraktive, sichere und leicht erreichbare Abstellmöglichkeiten können die Entscheidung zur Fahrradnutzung begünstigen und sind ein wichtiger Hebel der Radverkehrsförderung und somit auch der Verkehrswende. Regulär werden im öffentlichen Raum Fahrradanlehnbügel angeboten, die beidseitig nutzbar sind, um sowohl den Rahmen als auch die Laufräder anzuschließen. Zuletzt wurde eine umfassende Bestandsaufnahme im Rahmen des Fahrradparkgutachtens 2014 durchgeführt, für den Kernbereich der Innenstadt gab es zudem 2019 eine Bestandsaufnahme für die Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans für die Autofreie Innenstadt. Hier wurden 2.275 Fahrradstellplätze erfasst, von denen 20 % überdacht sind.
In den Zentren der Stadt sowie an den Haltestellen und Bahnhöfen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wurden rund 15.000 öffentliche Fahrradstellplätze erhoben. Im Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof befinden sich 1.600 Fahrradstellplätze für Dauer- und Tagesparker:innen, das als überwachte Anlage mit kontrolliertem Zugang hohe Sicherheitsstandards aufweist. Im Rahmen des Bike+Ride-Konzepts werden an weiteren Bahnhöfen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder aufgewertet und neue geschaffen.

Fahrradparken Innenstadt

Mit der Verkehrsentwicklungsplan-Teilfortschreibung „Autofreie Innenstadt“ wird der Ausbau der Fahrradabstellanlagen angestrebt. Dezentrale Abstellanlagen werden bereits im Rahmen des Aktionsprogramms Innenstadt zeitnah im Straßenraum errichtet. Durch den Ansatz, heutige Kfz-Parkplätze durch Fahrradbügel auf der Fahrbahn zu ersetzen, eröffnen sich dabei neue Spielräume für eine Verbesserung des zielortnahen Angebots für Fahrradparken. Mit der Positionierung von Fahrradbügeln kann der Straßenraum geordnet werden, z. B. indem Kurvenbereiche vor falschparkenden Kfz geschützt und Fahrwege für größere Fahrzeugtypen (Müllfahrzeug, Rettungsfahrzeuge) freigehalten werden. Zum Teil sind in den engen Straßenräumen der Altstadt auch die Gehwege so schmal, dass diese punktuell oder abschnittsweise durch die Anordnung von Fahrradbügeln zusätzlich geschützt werden können. Dadurch können die Sichtverhältnisse, insbesondere in Querungssituationen, verbessert werden.
Mit der geplanten Überarbeitung der Bremer Richtlinie für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen aus dem Jahr 2000 soll die Einrichtung von Fahrradbügeln auf der Fahrbahn erleichtert werden. Zudem können Fahrräder im Fahrradparkhaus am Dom abgestellt werden, das zusätzlich zu den Doppelstockparkern auch Fahrradboxen, Flächen für Lastenräder, Schließfächer und eine Tool-Station anbietet, sowie im Parkhaus Mitte, in dem ein Bereich zum Fahrradparken zur Verfügung steht.

Fahrradparken in den Quartieren

Fahrradbügel in Längsaufstellung am Fahrbahnrand im SUNRISE-Quartier

Auch außerhalb der Innenstadt fehlen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Hier setzt das neu geschaffene Fahrradbügelprogramm an, in dessen Rahmen 500 Fahrradstellplätze pro Jahr geschaffen werden sollen. Sukzessive werden in den Ortsteilen, beginnend in Blumenthal, Schwachhausen und Woltmershausen, Begehungen durchgeführt und mit den Ortsämtern Standorte für Fahrradbügel im Seitenraum sowie auf der Fahrbahn ermittelt, auch um die Erreichbarkeit von Stadtteilzentren und Einzelhandelslagen mit dem Rad zu verbessern Im Projekt SUNRISE, einem europäischen Forschungsprojekt (2017–2021) zur Entwicklung und beispielhaften Erprobung von nachhaltigen Mobilitätslösungen auf Quartiersebene, wurde in einem Bereich der Östlichen Vorstadt eine gerechtere Nutzung des Straßenraums untersucht und realisiert. Hier wurde eine Parkraumerhebung durchgeführt, die auch abgestellte Fahrräder berücksichtigt hat. In den typischen engen Bremer Straßen werden diese oftmals an den Zäunen der Vorgärten und Laternenmasten abgestellt und verengen so zusätzlich die schon schmalen Gehwege. Mit Hilfe von Fahrradbügeln, auch längs am Fahrbahnrand, wurden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen und das Kfz-Parken geordnet.

Neue Ansätze für das Fahrradparken

3D-Ansicht des geplanten Fahrradparkhauses unter dem Domshof im ehemaligen Bunker

Mit einer Machbarkeitsstudie wurde im Rahmen der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans geprüft, ob sich der Domshofbunker und der ehemalige Fußgänger:innen-Tunnel an der Brill-Kreuzung zur Nutzung als Fahrradparkhaus eignen würden. Im Ergebnis kann festgehalten werden, im Brill-Tunnel ist eine Kapazität von ca. 1.100 Stellplätzen mit Doppelstocksystem möglich, im Domshof-Bunker ist Raum für bis zu 2.000 Fahrräder, wobei auch Spezialfahrräder wie Lastenräder u. ä. berücksichtigt sind. Da das Fahrradparken hier unterirdisch erfolgt, wird die Integration einer Servicestation, die durch die Präsenz von Personal einen kundenorientierten und reibungslosen Betrieb gewährleisten, empfohlen. Hier können auch leichte Reparaturarbeiten oder Leihradangebote realisiert und weitere Serviceangebote wie Schließfächer o. ä. angegliedert werden.
Durch die geplante Wiedereröffnung der Bestandsbauwerke und deren neue nachhaltige Nutzung soll gleichzeitig auch städtebaulich ein Mehrwert entstehen und ein neuer Ankommensort diese Innenstadtlagen beleben. Der Brilltunnel kann als Bauwerk einer autogerechten Stadtplanung dabei in ein Symbol der Verkehrswende transformiert werden.
Das Stellplatzortsgesetz (StellplOG 2013) (pdf, 2.3 MB) war der erste Schritt zur Förderung nachhaltiger Mobilität. So ist es möglich, Kfz-Stellplätze anteilig abzulösen, wenn Mobilitätsmanagementmaßnahmen umgesetzt werden. Hierzu gehört auch, wenn fahrradfördernde Strukturen genutzt oder geschaffen werden, wie beispielsweise die Errichtung von attraktiven Fahrradabstellanlagen, die ab einer bestimmten Größenordnung überdacht sein müssen. Die Fahrradabstellplätze müssen entsprechend der geplanten Nutzung in vorgeschriebener Anzahl an gut zugänglichen Orten unweit der Gebäude-Zugänge vorgesehen werden. Im Rahmen des Stellplatzortsgesetzes werden zusätzliche Fahrradabstellanlagen (Überdachung ab zwölf Stück) oder gemeinsam genutzte Lastenräder oder Fahrräder nur in Kombination mit anderen Mobilitätsmaßnahmen wie Car-Sharing oder ÖPNV-Abonnements als Ersatz für die Errichtung von Stellplätzen angerechnet. Projekthaft werden auch Investitionen in Fahrradselbsthilfewerkstätten und -reparaturservicepoints akzeptiert.
Mit dem aktuell im Entwurf vorliegenden Mobilitätsortsgesetz (MobOG HB, Stand 05.2021) (pdf, 1.2 MB) wird dieser Ansatz weiterentwickelt und stärkt beispielsweise die Anforderungen an das Fahrradparken bei Neubauvorhaben klarer und weitgehender.