Mit der finanziellen Förderung des Kaufs eines neuen Lastenrads schafft Bremen einen weiteren Anreiz für die klimafreundliche Mobilität in der Stadt – emissionsarm, flächensparend und zeitgemäß. Angesprochen sind private Nutzergruppen wie Familien, genauso wie Kleinstgewerbe und Vereine.
Kinder mitnehmen, Einkäufe transportieren, Gerätschaften und viele Arten Gepäck mehr? Steigen Sie jetzt um auf das Lastenrad. Wir freuen uns, wenn wir Sie dabei mit einem kräftigen Zuschuss unterstützen können.
Laut einer EU-geförderten Studie könnte jeder zweite mit dem Auto durchgeführte Warentransport in der Stadt mit dem Lastenrad erfolgen. Wer jetzt auf das Lastenrad umsteigt, beteiligt sich aktiv am Klimaschutz und gewinnt noch einige Vorteile mehr. Gut für Bremen und gut für uns alle.
Für die Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern hat die Stadt Bremen 500.000 Euro bereitgestellt.
Die Höhe der Zuschüsse betragen beim:
* Für Inhaber:innen des Bremen-Passes für soziale und kulturelle Teilhabe beträgt der Zuschuss für ein Lastenrad oder einen Fahrradanhänger mit E-Antrieb bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 1.250 Euro.
Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten und Ihr Lastenrad oder Ihren Anhänger bereits erworben haben, können Sie nun den Mittelabruf Ihrer Förderung beanragen.
Dazu benötigen Sie die auf dem Mittelabruf aufgeführten Dokumente als digitale Version. Achten Sie dabei darauf, dass die Dateien möglichst klein sind, da die Gesamtmenge der Daten 10MB nicht übersteigen dürfen.
Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, aber sich Angaben im Vergleich zum Förderantrag ergeben haben, können Sie die Änderung Ihres Antrages hier beantragen.
Beachten Sie dabei, dass der Änderungsantrag vor dem Antrag zum Mittelabruf zu erfolgen hat. Eine Änderung des Modells ist zu begründen, zudem ist das andere Modell erneut auf seine Förderfähigkeit zu überprüfen.
Weitere Antworten dazu finden sie in den FAQs.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kleinstunternehmen und Vereine, die über den gesamten Förderzeitraum bis zur Auslieferung in Bremen gemeldet sind. Lastenräder und -anhänger müssen grundsätzlich und nachweislich für den eigenen Bedarf gekauft werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Privatpersonen
… sind in der Stadt Bremen gemeldet und können für ein Lastenrad oder einen Fahrradanhänger einen Zuschuss beantragen.
Vereine
… haben ihren rechtsfähigen Vereinssitz in der Stadt Bremen und können für bis zu fünf geplante Neuanschaffungen einen Zuschuss beantragen. Dabei kann es sich um Lastenräder, Fahrradanhänger oder beides in Kombination handeln. Pro Transportmittel ist ein gesonderter Antrag auszufüllen, bis zu fünf Anträge.
Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen mit bis zu neun Beschäftigten haben ihren Unternehmenssitz in der Stadt Bremen und können für bis zu fünf geplante Neuanschaffungen einen Zuschuss beantragen. Dabei kann es sich um Lastenräder, Fahrradanhänger oder beides in Kombination handeln. Pro Transportmittel ist ein gesonderter Antrag auszufüllen, bis zu fünf Anträge.
Hinweis für Vereine und Unternehmen
Erkundigen Sie sich, ob eine Förderung von E-Lastenfahrrädern durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA für Sie in Frage käme. Mehr Informationen zur Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern durch das BAFA finden Sie hier.
Beachten Sie dabei: Eine doppelte Förderung für dasselbe Lastenrad oder denselben Fahrradanhänger ist ausgeschlossen. Sollten Sie eine BAFA-Förderung erhalten, ist ein ggf. parallel gestellter Antrag bei der Stadt Bremen zurückzuziehen.
Zuschussfähig sind Lastenräder verschiedener Bauarten sowie Lastenanhänger, die ab dem 20.04.2022 erworben werden und in den Erstbesitz übergehen. Es werden Lastenräder sowie Anhänger sowohl mit als auch ohne E-Antrieb gefördert.
Beispiele förderfähiger Lastenradtypen sind Longtails, Long Johns, Trikes oder für mehr Lasten Heavy Cargos. Bei Fahrradanhängern kann es sich um Kinder- oder Lastenanhänger handeln.
Nicht gefördert werden u.a. gebrauchte Transporteinheiten. Auch solche, die ein bestimmtes Systemgewicht unterschreiten, fallen aus der Förderung raus. Prototypen sowie Sonderanfertigungen sind von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen. Die Anschaffungskosten dürfen bei Lastenrädern und Fahrradanhängern nicht unter 200 Euro liegen (Bagatellgrenze).
Lesen Sie dazu auch hier.
Alle detaillierten Angaben und Voraussetzungen für die Förderfähigkeit finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf, 499.9 KB).
Spezifische Fragen können Sie per Email an lastenradfoerderung@ctb-bremen.de stellen.