Bremen hat in 2022 die Erstanschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern mit insgesamt 500.000 Euro gefördert. Privatpersonen, Vereine und Kleinstunternehmen wurden dabei mit bis zu 50% des Kaufpreises unterstützt. Das Programm war so gefragt, dass die gesamte Fördersumme bereits innerhalb von 7 Minuten ausgeschöpft war.
Insgesamt wurde durch das Programm die Anschaffung von ca. 750 Anhängern und Lastenrädern gefördert. Der niedrigste ausgezahlte Förderbetrag lag bei 105 € für einen Fahrradanhänger, der höchste mögliche Zuschuss lag bei 1.250 € für die Anschaffung eines Lastenrades unter Vorlage eines Bremen Passes.
Mit der finanziellen Förderung des Kaufs eines neuen Lastenrads schaffte Bremen einen weiteren Anreiz für die klimafreundliche Mobilität in der Stadt – emissionsarm, flächensparend und zeitgemäß. Angesprochen waren private Nutzergruppen wie Familien, genauso wie Kleinstgewerbe und Vereine.
Kinder mitnehmen, Einkäufe transportieren, Gerätschaften und viele Arten Gepäck mehr? Steigen Sie jetzt um auf das Lastenrad.
Laut einer EU-geförderten Studie könnte jeder zweite mit dem Auto durchgeführte Warentransport in der Stadt mit dem Lastenrad erfolgen. Wer jetzt auf das Lastenrad umsteigt, beteiligt sich aktiv am Klimaschutz und gewinnt noch einige Vorteile mehr. Gut für Bremen und gut für uns alle.
Für die Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern hatte die Stadt Bremen 500.000 Euro bereitgestellt.
Die Höhe der Zuschüsse betrugen beim:
* Für Inhaber:innen des Bremen-Passes für soziale und kulturelle Teilhabe betrug der Zuschuss für ein Lastenrad oder einen Fahrradanhänger mit E-Antrieb bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 1.250 Euro.
Antragsberechtigt waren Privatpersonen, Kleinstunternehmen und Vereine, die über den gesamten Förderzeitraum bis zur Auslieferung in Bremen gemeldet waren. Lastenräder und -anhänger mussten grundsätzlich und nachweislich für den eigenen Bedarf gekauft werden. Es bestand kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Privatpersonen
… die in der Stadt Bremen gemeldet waren konnten für ein Lastenrad oder einen Fahrradanhänger einen Zuschuss beantragen.
Vereine
… die ihren rechtsfähigen Vereinssitz in der Stadt Bremen hatten, konnten für bis zu fünf geplante Neuanschaffungen einen Zuschuss beantragen. Dabei konnte es sich um Lastenräder, Fahrradanhänger oder beides in Kombination handeln. Pro Transportmittel war ein gesonderter Antrag auszufüllen, bis zu fünf Anträge.
Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen mit bis zu neun Beschäftigten, die ihren Unternehmenssitz in der Stadt Bremen hatten, konnten für bis zu fünf geplante Neuanschaffungen einen Zuschuss beantragen. Dabei konnte es sich um Lastenräder, Fahrradanhänger oder beides in Kombination handeln. Pro Transportmittel war ein gesonderter Antrag auszufüllen, bis zu fünf Anträge.
Zu beachten war dabei: Eine doppelte Förderung für dasselbe Lastenrad oder denselben Fahrradanhänger war ausgeschlossen. Sollten Sie eine BAFA-Förderung erhalten haben, war eine ggf. parallel gestellter Antrag bei der Stadt Bremen zurückzuziehen.
Zuschussfähig waren Lastenräder verschiedener Bauarten sowie Lastenanhänger, die ab dem 20.04.2022 erworben wurden und in den Erstbesitz übergingen. Es wurden Lastenräder sowie Anhänger sowohl mit als auch ohne E-Antrieb gefördert.
Beispiele förderfähiger Lastenradtypen waren Longtails, Long Johns, Trikes oder für mehr Lasten Heavy Cargos. Bei Fahrradanhängern konnte es sich um Kinder- oder Lastenanhänger handeln.
Nicht gefördert wurden u.a. gebrauchte Transporteinheiten. Auch solche, die ein bestimmtes Systemgewicht unterschritten, fielen aus der Förderung raus. Prototypen sowie Sonderanfertigungen waren von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen. Die Anschaffungskosten durften bei Lastenrädern und Fahrradanhängern nicht unter 200 Euro liegen (Bagatellgrenze).
Alle detaillierten Angaben und Voraussetzungen für die Förderfähigkeit finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf, 499.9 KB).