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Unterstützung für die hoheitliche Liegenschaftsvermessung

Baustaatsrätin Friderich ernennt zwei Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Bremen hat zwei neue „Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure“ (ÖbVI). Die Urkunden, die Dipl.-Ing. Henning Schaefer und Dipl.-Ing. Jan Wilhelm Schaefer mit diesem Amt auszeichnen, verlieh ihnen heute (Mittwoch, 29. März 2017) Baustaatsrätin Gabriele Friderich im Beisein von Ulrich Gellhaus, Amtsleiter von GeoInformation Bremen.

Die Vermessungsingenieur Henning Schaefer ist bereits seit mehr als 10 Jahren im Vermessungsbüro W.&W. Schaefer tätig, das seit 1947 bereits in der 3. Generation in Bremen Vermessungsarbeiten durchführt. Der Vermessungsingenieur Jan Wilhelm Schaefer hat zusätzlich zu seiner mehrjährigen Tätigkeit in dem Vermessungsbüro über mehrere Jahre noch andere Stationen im amtlichen Vermessungswesen in Niedersachsen durchlaufen und konnte damit auch wertvolle Erfahrungen in Katasterbehörden sammeln.

Mit den zwei neuen Amtsträgern sind im Land Bremen nunmehr insgesamt acht ÖbVI tätig, die neben den zwei Katasterbehörden amtliche Liegenschafts-vermessungen durchführen dürfen.

„Die Liegenschaftsvermessung ist eine hoheitliche Aufgabe, die fundierte Kenntnisse vom bremischen Kataster genauso wie eine unparteiliche Arbeit erfordert. Deswegen freue ich mich, dass Henning Schaefer und Jan Wilhelm Schaefer nun als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure die beiden Katasterämter des Landes Bremen unterstützen dürfen“, sagte Staatsrätin Friderich anlässlich der Beleihung.

Jan Wilhelm Schaefer wird ebenfalls von Staatsrätin Gabriele Friderich ernannt

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können nur diejenigen werden, die nach ihrem Studium zusätzlich vertiefte Fach- und Verwaltungskenntnisse in einem zweijährigen Referendariat erworben und das zweite Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben. Zusätzlich müssen die Ingenieurinnen und Ingenieure in Bremen mindestens ein Jahr praktische Erfahrung im amtlichen Vermessungswesen sammeln, um mit den hiesigen Besonderheiten des Liegenschaftskatasters in der Praxis fachgerecht umgehen zu können. Als dritte Voraussetzung hat der Ingenieur/die Ingenieurin hohe Anforderungen an den persönlichen Lebenslauf und das Ansehen zu erfüllen, denn die Ausübung des Amtes ist in der Wirkung gleich einer verbeamteten Person eines staatlichen Katasteramtes. Bei der Durchführung von Liegenschaftsvermessungen geht es um die fachgerechte und unparteiische Herstellung und Sicherung von Eigentumsgrenzen der Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven.

In 15 der insgesamt 16 Bundesländer sind 1.400 ÖbVI zugelassen, die als Partner der Katasterverwaltungen mehr als 50 Prozent der im gesamten Bundesgebiet jährlich durchzuführenden rund 380.000 hoheitlichen Grundstücks- und Gebäudevermessungen (Land Bremen: rund 1.000) auf Antrag von Bürgern, Architekten, Bauträgern oder auch in Zivilgerichtsverfahren als unparteiische Sachwalter am Grund und Boden erledigen.