Am 1. Januar 2010 ist die Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten
(Marktüberwachung von Bauprodukten – Verordnung Nr. 765/20089 (pdf, 175.5 KB) in Kraft getreten.
Beruhend auf dem Ziel eines vorbeugenden Verbraucherschutzes soll durch eine aktive Marktüberwachung in den Ländern sichergestellt werden, dass sämtliche in Verkehr gebrachte Produkte mit den Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft übereinstimmen und keine Gefährdung für die Gesundheit, Sicherheit oder andere im öffentlichen Interesse schützenswerte Bereiche darstellen.
Für Bauprodukte erfolgt die Umsetzung der Verordnung in Deutschland gemäß Beschluss der Bauministerkonferenz vom 25./26.09.2008 in Form eines gemischt zentralen/dezentralen Modells (DIBt/Länder).
Die zentrale Koordinierungsstelle „Marktaufsicht der Länder“ ist beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) eingerichtet, während der Vollzug – und somit die aktive Prüfung - in den Ländern organisiert ist, da von hier aus der Warenverkehr besser überwacht werden kann.
In Bremen ist die Oberste Bauaufsichtsbehörde, Bereich Bautechnik als zuständige Behörde nach dem Bauproduktengesetz (BauPG) benannt und somit für die Umsetzung der Marküberwachung zuständig.
Weitere Informationen zur Marktüberwachung finden sie auf den Infoseiten des DIBt.
Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages zum 2. DIBt-Änderungsabkommen am 1. Juni 2014 ist auch das Bremische Gesetz zur Durchführung der Marktüberwachung von Bauprodukten (BremBauPMÜG) in Kraft getreten.
Inkrafttreten Staatsvertrag zum 2. DIBt-Änderungsabkommen (pdf, 186.5 KB)