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Die vier Stufen des Konzepts zum Umgang mit Gehwegparken

Stufe 1

„Maßnahmen für die Rettungssicherheit in Stadtteilen mit besonders hohem Handlungsbedarf“

Was wird gemacht?
Regelwidriges Parken wird dort punktuell (d.h. in betroffenen Straßen oder Straßenbereichen) unterbunden, wo die Rettungssicherheit beeinträchtigt wird. Zur Herstellung der Rettungssicherheit wird zunächst in besonders stark belasteten Stadtteilen gegen regelwidriges Parken vorgegangen. In diesen Stadtteilen wurden unter anderem Einschränkungen der Rettungssicherheit festgestellt. Die Straßen in diesen Stadtteilen wurden in einem mehrstufigen Verfahren erfasst. Dieser Prozess läuft bereits.

Welche Stadtteile / Quartiere sind betroffen?
In Stufe 1 wird die Maßnahme in besonders stark belasteten Stadtteilen umgesetzt, das ist die Östliche Vorstadt, Mitte, Findorff, Neustadt, Schwachhausen und Walle.

Wann werden Maßnahmen umgesetzt?
Die Stufe 1 soll planerisch im Frühjahr 2025 abgeschlossen und bis Mitte 2025 umgesetzt werden.
In der Östlichen Vorstadt und Mitte sind die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Herstellung der Rettungssicherheit abgeschlossen. Findorff befindet sich in der Vorbereitung, die weiteren Stadtteile folgen im Anschluss.

Stufe 2

„Maßnahmen für die Rettungssicherheit in den übrigen Stadtteilen“

Was wird gemacht?
Nach Abschluss der 1. Stufe wird die Rettungssicherheit auch in den übrigen Stadtteilen überprüft und erforderlichenfalls hergestellt. Die Identifizierung der betroffenen Straßen wird über eine Abfrage an den Senator für Inneres und Sport vorgenommen, um dort etwa bekannte Straßen oder Straßenabschnitte in die Bearbeitung mitaufzunehmen.

Welche Stadtteile / Quartiere sind betroffen?
In dieser Stufe werden betroffene Straßen in den Stadtteilen bearbeitet, die bisher noch nicht im Fokus waren (Vahr, Osterholz, Hemelingen, Horn-Lehe, Borgfeld, Oberneuland, Obervieland, Woltmershausen, Huchting, Gröpelingen, Lesum, Blumenthal, Vegesack).

Wann werden Maßnahmen umgesetzt?
Diese Maßnahme wird voraussichtlich bis Frühjahr 2025 (spätestens bis Ende 2025) abgeschlossen werden.

Stufe 3

„Ordnen des Parkens und Herstellung von Barrierefreiheit in Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf“ („Parken in Quartieren“)

Was wird in Stufe 3 („Parken in Quartieren“ in Bereichen mit hohem Handlungsbedarf) gemacht?
In Stufe 3 wird das regelwidrige Parken auf Gehwegen unterbunden, weil es dort zu Einschränkungen der Barrierefreiheit führt. Der Platz auf Gehwegen muss für Menschen, die zu Fuß gehen oder mit Kinderwagen, dem Rollator und Rollstuhl unterwegs sind, ausreichen - auch wenn sie sich begegnen.
Das Freiräumen der Gehwege soll zusammen mit der Einführung von Parkraumbewirtschaftung bzw. Bewohnerparken erfolgen. Darüber hinaus sollen Begleitmaßnahmen (Link) zur Stärkung von Mobilitätsalternativen und zur Entlastung des Parkdrucks umgesetzt werden.
Die Umsetzung von Stufe 3 ist flächendeckend vorgesehen und erfolgt jeweils quartiersweise.

Wie erfolgt das Orden des Parkens in Stufe 3 („Parken in Quartieren“ in Bereichen mit hohem Handlungsbedarf)?
In den bearbeiteten Quartieren soll das Parken flächendeckend geordnet werden. Regelwidriges Parken wird zugunsten einer barrierefreier Nutzung der Straßenräume unterbunden. Eine Abwägung zwischen dem Angebot von Kfz-Stellplätzen im öffentlichen Raum und einer Barrierefreiheit ist erforderlich.
Es werden erhebliche Beeinträchtigungen beseitigt und im Ergebnis rechtmäßige Zustände hergestellt. Im Rahmen der gebotenen Abwägung aller betroffenen Interessen werden die Interessen der Fußgänger, Fahrzeugführer und ggf. weiterer Nutzer im öffentlichen Straßenraum unter Beachtung städtebaulicher Anforderungen in einen angemessenen Ausgleich gebracht.
Grundsätzlich gilt es, eine ausreichende (Rest-)Gehwegbreite für eine Barrierefreiheit zu gewährleisten, damit Zufußgehende und insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen eine Begegnung grundsätzlich möglich ist.
Besonderheiten im Einzelfall werden im Rahmen der Umsetzung ermittelt und berücksichtigt. Es wird daher ein differenziertes Vorgehen geben, um in Quartieren mit hohem Parkdruck einen Ausgleich der Interessen vorzunehmen. Hier erfolgt die komplette Herstellung der Barrierefreiheit daher in zwei Stufen.

Wie wird Bewohnerparken als Teil von Stufe 3 („Parken in Quartieren“ in Bereichen mit hohem Handlungsbedarf) eingeführt?
Es wird angestrebt, eine Parkraumbewirtschaftung in Verbindung mit Bewohnerparken, vom Ordnen des Parkens unabhängig, großflächig umzusetzen, z.B. über einen gesamten Stadtteil hinweg. Durch die Parkraumbewirtschaftung können Verdrängungseffekte in noch nicht bewirtschaftete Nachbarquartiere unterbunden und der Parkdruck durch Restriktionen für nicht aus dem Gebiet stammende Parker reduziert werden.
Die hieraus entstehenden Einnahmesteigerungen durch die Bewirtschaftung können für die Finanzierung von alternativen Mobilitätsangeboten eingesetzt werden.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) eröffnet für das hier vorgeschlagene Vorgehen nach aktueller Einschätzung neue Möglichkeiten, da die Bedingungen für die Einführung von Bewohnerparken vereinfacht wurden.
Die Einführung von Bewohnparkregelungen in Quartieren wird generell mit dem örtlich zuständigen Beirat abgestimmt und erfolgt nur im Einvernehmen mit diesem.

Welche Stadtteile und Quartiere sind in Stufe 3 („Parken in Quartieren“ in Bereichen mit hohem Handlungsbedarf) betroffen?
Zunächst ist das Parken nach aktueller Planung in 38 Quartieren im Umfeld der Innenstadt mit besonders hohem Handlungsbedarf (Östliche Vorstadt, Mitte, Findorff, Neustadt, Schwachhausen und Walle) neu zu regeln.
Die Umsetzungsreihenfolge orientiert sich grundsätzlich an dem Ausmaß der Beeinträchtigungen, mit dem die Barrierefreiheit in den Quartieren eingeschränkt ist. Jeweils mehrere Quartiere werden, wenn möglich, gemeinsam bearbeitet (in „Quartiers-Clustern“), um Verdrängungseffekte in benachbarte Quartiere hinein möglichst zu minimieren.
Die quartiersweise Neuordnung des Parkens werden in vier unabhängige Bearbeitungsstränge aufgeteilt. Das bedeutet, dass in den betroffenen Ortsamtsbereiche Neustadt, Walle/Findorff, Mitte/Östliche Vorstadt und Schwachhausen parallel an der Umsetzung gearbeitet wird. Dadurch wird ein möglichst zügiges Vorgehen sichergestellt.
Es wird vorgeschlagen, mit der Bearbeitung in den Clustern mit dem höchsten Handlungsbedarf parallel zu beginnen:
• Neustadt-West
• Walle-Süd
• Östliche Vorstadt-Südost
• Schwachhausen-West.

Wann werden die Maßnahmen in Stufe 3 („Parken in Quartieren“ in Bereichen mit hohem Handlungsbedarf) umgesetzt?
Diese Stufe (Stufe 3) startet nach Abschluss der Stufe 2, also im Laufe 2025, frühestens im Frühjahr 2025.
Die Prüfung, Vorbereitung und Umsetzung von Bewohnerparken wird kurzfristig angegangen und erfolgt parallel zum Ordnen des Parkens.
Die Umsetzung der Begleitmaßnahmen (Link) hat in der Regel einen höheren Zeitbedarf aber soll möglichst zeitnah und – wenn möglich – ebenfalls parallel zum Ordnen des Parkens erfolgen. Davon ausgenommen ist der Bau von Quartiersgaragen, deren Planung und Bau mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Mit dieser Entkopplung werden die Neuregelung des Parkens und die Einführung von Bewohnerparken in den Quartieren beschleunigt.

1. Teilprojekt 1 Ordnen des Parkens

2. Teilprojekt 2: Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparken

3.Teilprojekt 3: Begleitmaßnahmen

Stufe 4

Ordnen des Parkens in Quartieren in den außenliegenden Stadtteilen

Was wird gemacht?
Stufe 4 wird analog zu Stufe 3 bearbeitet und umgesetzt.

Welche Stadtteile / Quartiere sind betroffen?
Stufe 4 wird in den außenliegenden Stadtteilen umgesetzt: Vahr, Osterholz, Hemelingen, Horn-Lehe, Borgfeld, Oberneuland, Obervieland, Woltmershausen, Huchting, Gröpelingen, Lesum, Blumenthal, Vegesack.

Wann werden Maßnahmen umgesetzt?
Die Umsetzung von Stufe 4 erfolgt nach Abschluss von Stufe 3.