Die Aufhebung der generellen Radwegebenutzungspflicht haben die Verkehrsverbände schon seit langem gefordert. Heute wird sie immer häufiger angewendet: Die Umwidmung vieler benutzungspflichtiger Radwege in nicht benutzungspflichte Radwege begann mit den Novellierungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) seit 1997. Zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland wurde es immer mehr zur Regel, dass Radfahrende die Fahrbahn benutzen dürfen, zunehmend auch dann, wenn Radwege parallel vorhanden sind. Die Kriterien für eine Benutzungspflicht der Radwege wurden hinsichtlich Sicherheit und Komfort der Radverkehrsführung anspruchsvoller. Mittlerweile ist eine Benutzungspflicht nur noch dann gerechtfertigt, wenn die Verkehrsführung auf der Fahrbahn eine besondere Gefahr für die Radfahrerenden darstellt und die Radwege die vorgegebenen Sicherheits- und Qualitätskriterien erfüllen. Straßenverkehrsordnung (STVO)
In den meisten Fällen ist das Radfahren auf der Fahrbahn mittlerweile auch dann erlaubt, wenn parallel dazu unbeschilderte Radwege vorhanden sind. Den Radfahrerenden steht es dann frei, welche Spur die erste Wahl ist. Verkehrsuntersuchungen im Rahmen der Unfallforschung belegen, dass das Radfahren auf der Fahrbahn in der Regel genauso sicher und oftmals sogar sicherer ist als auf dem Radweg. Denn Autofahrer und Radfahrer sehen sich auf der gemeinsamen Fahrbahn erheblich besser, das erhöht die Sicherheit. Radfahrende sind für die Autofahrer auf einem baulich getrennten Radweg, der oftmals von Bäumen und/oder parkenden Autos verdeckt sein kann, weniger sichtbar. In der Folge ereignen sich an Kreuzungen und Zufahrten die meisten Unfälle zwischen den beiden Gruppen, da sie dort oft unvermittelt und unerwartet aufeinandertreffen.
Bitte beachten Sie:
In Bremen liegt der Anteil des Radverkehrs bei 25 Prozent aller zurückgelegten Wege. Das ist der höchste Anteil unter den deutschen Großstädten über 500.000 Einwohner. In kaum einer anderen Stadt in Deutschland gibt es so viele Menschen, die sich für das Fahrrad entscheiden, obwohl ihnen auch ein Auto zur Verfügung stünde. Das liegt nicht zuletzt an der kontinuierlichen Förderung des Radverkehrs in Bremen und an einem attraktiven geschlossenen Wegenetz für den Radverkehr. Es gibt in Bremen rund 700 Kilometer Radwege und Radfahrstreifen. In Bremen wurde die Fahrradstraße erfunden und Bremen war die erste Stadt in Deutschland, die die Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr geöffnet hat. Die Bremer Straßenverkehrsbehörde hat bereits die meisten straßenbegleitenden Radwege von der Benutzungspflicht entbunden. Zurzeit werden noch weitere Radwege überprüft.
Zudem setzt Bremen fahrradfreundliche Maßnahmen an zahlreichen ampelgesteuerten Kreuzungen um, bei denen die Radverkehrsführung optimiert wird. Z.B. durch längere Grünzeiten für die Radfahrenden, da sie vom Fußgängerverkehr getrennt geführt werden oder direktere Fahrbeziehungen zum Linksabbiegen und Geradeausfahren werden eingerichtet.
Der Radverkehr nimmt zu und braucht mehr Platz. Auf zentralen Wegstrecken kann es eng für die Radfahrenden werden. Die weitgehende Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht kann verbunden mit anderen Maßnahmen hier Entlastung bringen. Sie trägt zusätzlich zur Entflechtung des Radverkehrs bei, in dem schnellere Radfahrende eher die Fahrbahn benutzen und langsamere Fahrerinnen und Fahrer eher auf den Radwegen bleiben. Das erhöht auch für Fußgänger die Verkehrssicherheit.
Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club Bremen
Allgemeiner Deutscher Auto Club Weser-Ems
Verkehrswacht Bremen e.V.
Polizei Bremen