Die Verkehrs- und Mobilitätsentwicklung ist aktuell eines der zentralen Entwicklungsthemen der Überseestadt. Sie hat Auswirkungen auf die strategische Weiterentwicklung einzelner Quartiere und Nutzungsbausteine, auf Investitionsentscheidungen von Privaten sowie die mittel- und langfristige städtebauliche Entwicklung der Überseestadt als ein „neues Stück Stadt“.
Die heute bereits an vielen Stellen geplanten und in der Umsetzung und Diskussion befindlichen Entwicklungen und Projekte in der Überseestadt sind nur mit einer Optimierung und Weiterentwicklung der verkehrlichen Infrastruktur denkbar.
Bereits mit Blick auf die bisher erfolgte Entwicklung zeigt sich, dass das heutige Verkehrssystem der Überseestadt nur noch eingeschränkt den Mobilitätsanforderungen der ansässigen Unternehmen sowie der Beschäftigten, Bewohner*innen und Besucher*innen gerecht werden kann. Das Verkehrsaufkommen in der Überseestadt hat in den vergangenen fünf Jahren deutlich zugenommen, so dass es auf den Hauptzu- und -abfahrtstraßen sowie den zentralen Knotenpunkten in den morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden bereits heute regelmäßig zu erheblichen Verkehrsbelastungen kommt. Unter anderem hat sich die Verkehrsmenge im Einmündungsbereich Konsul-Smidt-Straße/ Hansator zwischen 2010 und 2015 verdoppelt. Die verkehrliche Erschließung und Anbindung der Überseestadt an das überörtliche IV- und ÖPNV-Netz wird folglich zunehmend zu einem kritischen Standortfaktor für die Überseestadt als Unternehmens- und Wohnstandort, da die heute verfügbaren Kapazitäten in den Spitzenstunden sehr stark ausgelastet sind.
Der Auftrag
Nach einem Beschluss der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 6. April 2016 wurde vor diesem Hintergrund die Arbeitsgemeinschaft IVAS (Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und Systeme, Dresden) und VCDB (VerkehrsConsult Dresden-Berlin) vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und der WfB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH mit der Erstellung eines Integrierten Verkehrskonzeptes für die Überseestadt beauftragt.
Ziel der gemeinsamen Planung ist es, auf Grundlage der bis 2030 vorauszusehenden Entwicklung der Überseestadt ein Integriertes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erstellen und dabei Maßnahmen und Projekte zu identifizieren, mit denen die weitere Entwicklung des Standortes als urbaner, nutzungsgemischter Ortsteil durch erforderliche verkehrliche Maßnahmen und Angebote unterstützt werden kann.
Entsprechend der oben skizzierten Handlungsbedarfe sollen konkret,
Hierbei wurden alle Verkehrsträger integriert betrachtet und aufbauend auf einer umfangreichen Chancen- und Mängelanalyse Maßnahmen sowohl für den Fußgänger- und Radverkehr, als auch den ÖPNV und den MIV entwickelt und hinsichtlich ihrer Wirkung, Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit und Zielerreichung bewertet. Dabei wurden auch innovative Ansätze und zukunftsweisende Konzepte betrachtet und bewertet.
Der Entwurf
In den Anlagen finden Sie den Entwurf zum Integrierten Verkehrskonzept und die zugehörigen Anlagen. Sie hatten die Möglichkeit, bis Ende November 2017 Anregungen, Hinweise und Kommentare zuzusenden.
Der Abschlussbericht
Der Entwurf des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) mit dem integrierten Handlungskonzept wurde den Deputationen Ende September 2017 vorgestellt (Drucksache 19/317: Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft; Drucksache 19/414-S: Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen). Anschließend wurde es in einer öffentlichen Sitzung im Fachausschuss Überseestadt sowie bei verschiedenen Akteuren des Gebietes präsentiert und der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme über das Internet (öffentliches Beteiligungsverfahren) zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind insgesamt 33 Einzelstellungnahmen eingegangen. Hierbei wurden insgesamt 80 Vorschläge/ Anregungen und 136 Kritikpunkte geäußert. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei von den Einwendern auf Fragestellungen des motorisierten Verkehrs gelegt, aber auch Vorschläge zu ÖPNV-Maßnahmen und zum Thema Nahmobilität wurden eingereicht.
Die Antworten der Verwaltung zu den Stellungnahmen wurden in Abstimmung mit dem Gutachterbüro erarbeitet.
Nachstehend werden die aktuelle Senatsvorlage und das endgültige Gutachten veröffentlicht.
Die Vorlage wird am 30. Oktober 2018 im Senat behandelt und geht anschließend in die zwei zuständigen Deputationen. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft tagt am 1. November 2018 und die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen tagt am 05. Dezember 2018.
Die Verwaltung empfiehlt grundsätzlich die Umsetzung des vom Gutachter empfohlenen
Handlungskonzeptes. Auch aufgrund der zahlreichen öffentlichen Diskussionen empfiehlt die
Verwaltung, in Einzelpunkten von den Empfehlungen des Gutachters abzuweichen bzw. darüber
hinaus zu gehen. Diese werden im Beschlussvorschlag der Senatsvorlage dargestellt.
Die zuständigen politischen Gremien können Entscheidungen treffen, die von der Verwaltungsempfehlung abweicht, weshalb den Einwenderinnen und Einwendern anschließend die Antworten zugehen.