Wohnungsbau, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Hochwasserschutz, Klimawandelanpassungen – das sind nur einige Beispiele, wofür die Flächen im Land Bremen benötigt werden. Aber wie können auf einer überörtlichen Betrachtungsebene die Flächen nachhaltig, sozial gerecht und wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden? Und wie können unterschiedliche Flächen- und Nutzungsinteressen berücksichtigt werden? Hierfür gibt es die Raumordnung. Sie ist eine staatliche Vorsorge- und Entwicklungsaufgabe, die das Ziel hat, soziale, wirtschaftliche und ökologische Ansprüche an den Raum in Einklang zu bringen. Raumordnung bereitet so die Grundlage für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung und gleichwertige Lebensverhältnisse und soll im Land Bremen zudem einen Beitrag für den Zusammenhalt der beiden Stadtgemeinden leisten.
Die Landesplanung des Landes Bremen hat die Aufgabe, einen Landesraumordnungsplan aufzustellen, der die für das gesamte Land bedeutsamen Raumnutzungen und -funktionen in den Grundzügen festlegt.
Rechtliche Grundlage für die Rauordnung und damit auch für den Landesraumordnungsplan der Freien Hansestadt Bremen (LROP FHB) sind das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) und das Bremische Raumordnungsgesetz (BremROG).
Das Raumordnungsgesetz des Bundes regelt die Aufgaben, Leitvorstellungen, Grundsätze und Bindungswirkungen der Raumordnung. Das Bremische Raumordnungsgesetz ergänzt das ROG und trifft davon abweichende Regelungen für das Land Bremen.