In Deutschland gibt es ein mehrstufiges Planungssystem der räumlichen Gesamtplanung. Ein Leitbild der Raumordnung und Landesplanung ist ein Planungssystem aus sich wechselseitig beeinflussenden Planungen auf den unterschiedlichen räumlichen Ebenen.
Bundesraumordnungsplanung ist die oberste Ebene des Planungssystems. Federführend ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zuständig. Der Bund hat einen länderübergreifenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz erstellt. Zudem kann er länderübergreifende Raumordnungspläne zu Standortkonzepten für Häfen und Flughäfen aufstellen. Das Land Bremen ist, wie alle Bundesländer, verpflichtet, die Festlegungen des Bundesraumordnungsplans im Landesraumordnungsplan zu beachten und zu berücksichtigen.
Landesplanung ist die Raumordnung auf der Ebene der Länder. Das Land Bremen wird zukünftig auf Basis des Bremischen Raumordnungsgesetzes (BremROG) in einem Landesraumordnungsplan die großräumigen und bedeutsamen Raumnutzungen und -funktionen im Land Bremen durch die Festlegung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung regeln. Ziel ist es dabei, die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren und einen Grundkonsens über die Nutzung des Raums und seine weitere Entwicklung zu schaffen.
Die kommunale Bauleitplanung umfasst für das gesamte Gebiet einer Stadtgemeinde die vorbereitende Bauleitplanung durch einen Flächennutzungsplan und für räumliche Teilbereiche einer Stadtgemeinde eine verbindliche Bauleitplanung durch Bebauungspläne. Die Flächennutzungspläne der Städte Bremen und Bremerhaven und die Bebauungspläne in den beiden Stadtgemeinden müssen die Festlegungen des zukünftigen Landesraumordnungsplans des Landes Bremen berücksichtigen bzw. beachten. Im Gegenzug ist die Bauleitplanung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen zu berücksichtigen.
Die raumwirksame Fachplanung befasst sich mit einzelnen, sektoralen raumbedeutsamen Themen. Hierzu gehören beispielsweise Straßen und Energieversorgungsanlagen oder auch Wasser- und Naturschutzgebiete. Auch in diesem Fall gilt, dass sich die Planungsebenen gegenseitig beeinflussen. Fachplanungen müssen die Festlegungen des zukünftigen Landesraumordnungsplans des Landes Bremen berücksichtigen bzw. beachten und im Gegenzug wird die Fachplanung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen berücksichtigt.