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Leuchtturmprojekte des IEK Kattenturm

Das Entwicklungskonzept für das Fördergebiet Kattenturm sieht in jedem Handlungsfeld mindestens ein Leuchtturmprojekt vor. Diese sind besonders wichtig, um die Entwicklungsziele des Integrierten Entwicklungskonzeptes zu erreichen.

1.1 Städtebauliches und freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren

Die Gorsemannstraße im unteren Abschnitt zwischen den beiden Gebäuden an deren Rand
Gorsemannstraße (Foto: bpw Stadtplanung)

Das Qualifizierungsverfahren im Zentrum von Kattenturm zielt darauf ab, die Attraktivität und Lebensqualität des Quartiers zu steigern. Es sollen ansprechende Freiräume geschaffen werden und neue Gebäude geplant werden. Zielsetzung ist eine gemischte Nutzung. Das Projekt berücksichtigt die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung „Mobilitätsstation Kattenturm-Mitte“. Insgesamt umfasst das Qualifizierungsverfahren etwa 8.900 m² und wird unter aktiver Beteiligung des Quartiers, der Fachverwaltung und von Eigentümern durchgeführt.
Funktionale und attraktive Freiräume sollen die Bedürfnisse des Stadtteils berücksichtigen. Während des Qualifizierungsverfahrens werden verschiedene städtebauliche und freiraumplanerische Aspekte geklärt, wie zum Beispiel die Gestaltung von Plätzen, der Fußverkehrszone sowie die Anpassung an klimatische Erfordernisse.

2.1 Mobilitätsstation Kattenturm-Mitte

In Kattenturm sollen umweltfreundliche Verkehrsmittel durch die Einrichtung der Mobilitätsstation „Kattenturm-Mitte“ gefördert und vernetzt werden. Die Bus- und Straßenbahnhaltestellen sollen zu einer gebündelten und klar erkennbaren Station zusammengelegt werden. Außerdem soll ein Mobilitäts-Hub entstehen. Das ist ein Ort, an dem es unter anderem Car- und Bike-Sharing Angebote und Ladestationen für E-Autos oder Reparaturstation für Fahrräder gibt. Mit diesen Maßnahmen soll die Mobilität und Erreichbarkeit im Kattenturmer Zentrum gesteigert werden.

3.1 Klimaanpassung Kattenturm

Das Leuchtturmprojekt 3.1 „Klimaanpassung Kattenturm“ konzentriert sich auf die klimaangepasste Umgestaltung des Quartiers. Dies erfolgt auf Basis von Daten und Analysen. Basierend auf einer Potenzialstudie werden Maßnahmen wie Entsiegelung, Verschattung und kühle Aufenthaltsorte entwickelt, um Hitzebelastung und Überschwemmungsrisiken zu mindern. Die Maßnahmenplanung erfolgt in enger Abstimmung mit Anwohner:innen und lokalen Akteur:innen.

Weitere Details auf der Website der SUKW

4.4.2 Spielplatz Stichnathstraße

Der „Spielplatz Stichnathstraße“ wird durch die Lage zwischen einer Grundschule und einer Kita viel genutzt und ist sehr beliebt. Daher soll der Spielplatz neugestaltet und dabei inklusiv und gendergerecht gestaltet werden. Klimaanpassung spielt dabei auch eine Rolle. Der Spielplatz soll auch Teil einer „grünen Achse“ vom Kattenturmer Zentrum zur Schule werden. Außerdem soll der Platz Teil eines Modellprojekts sein: Es soll, wenn notwendig, Fläche entsiegelt werden. Nachhaltige Materialien für die Spielgeräte oder Wasserspender sind im Projekt vorgesehen.

5.1 "Junges Wohnen" in Kattenturm

Mehrere Gebäude auf einer Karte, die Beispiele für diese Maßnahme sind
Beispiel aus Gröpelingen (Verfasser plan-werkStadt)

Das Leuchtturmprojekt 5.1 „Junges Wohnen“ in Kattenturm zielt darauf ab, speziell für junge Menschen wie Studierende, Auszubildende und junge Familien neue, attraktive Wohnangebote zu schaffen. Die Wohngrößen sollen aber auch für Ältere in Frage kommen. Im Zentrum von Kattenturm sollen diese Wohnprojekte zur Belebung des Gebiets beitragen und die Vielfalt der Wohnangebote im Quartier erhöhen. Dabei werden Möglichkeiten geprüft, wie die Absicherung über städtebauliche Verträge und die Umsetzung durch Wohnungsbaugesellschaften und Grundstückseigentümer erfolgen kann.

6.2 Beteiligungspool "Kattenturm innovativ"

Mehrere Personen an einem Gebäude
Aktion vor Ort (Foto bpw Stadtplanung)

Das Leuchtturmprojekt 6.2 „Beteiligungspool Kattenturm innovativ“ unterstützt IEK-Projekte in Kattenturm, die innovative Beteiligungsformate einsetzen oder testen wollen, insbesondere zur Einbindung von Kindern und Jugendlichen. Projektträger können Förderanträge stellen, um Beteiligungsmaßnahmen zu finanzieren, die über das übliche Maß hinausgehen und das Interesse an Kattenturm fördern sollen. Projektträger:innen können vor Projektstart hierfür einen entsprechenden Antrag beim Gebietsbeauftragten-Team stellen.