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Ihr Weg zur Antragstellung Lastenzuschuss

Sie sind wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss, wenn Sie

  • Eigentümer*in eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
  • Inhaber*in eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, eines Wohnungsrechts oder eines Nießbrauchs
  • Erbbauberechtigte/Erbbauberechtigter sind.

Wohngeldberechtigt ist auch, wer Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nießbrauchs hat.

Vorzulegende Unterlagen sind unter anderem

  • Kaufvertrag bzw. bei Herstellung eine Aufstellung über die Gesamtkosten
  • Übertragungs-/Erbauseinandersetzungsvertrag
  • Wohnflächenberechnung
  • Grundbuchauszug
  • Nachweise über Belastungen aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
  • Nachweise über Erträge aus Vermietung und Verpachtung usw.

Ihr zentraler Kontakt für Beratung und Beantragung der Erst- und Folgeanträge

Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Wohngeldbehörde telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.