Hier sehen Sie, wie Sie am besten vorgehen, um einen Kaufzuschuss für Ihr neues Lastenrad oder Ihren neuen Fahrradanhänger zu erhalten –angefangen bei der Frage: Bin ich überhaupt antragsberechtigt?
Eine gute Vorbereitung ist wichtig, damit Sie ab dem 20. April 2022 und mit Freischaltung der Antragsformulare möglichst schnell agieren können.
Mit dem bereitgestellten Kaufzuschuss möchten wir Sie zur Partnerin oder zum Partner in Sachen smarte Mobilität und klimafreundlicher Transport mit Lastenrad und Fahrradanhänger machen. Deshalb gehen Sie auch Verpflichtungen ein: