Lastenrad ist nicht gleich Lastenrad! Gefördert werden nur bestimmte Typen und dann kommt es noch auf die Spezifikationen an. Gleiches gilt für Fahrradanhänger.
Ob Long John, Longtail, Trike oder ein ganz anderer Typ, ob Kinderanhänger oder Lastenanhänger mit E-Unterstützung – erfahren Sie hier mehr über die Voraussetzungen für den Zuschuss bei Ihrem Neukauf.
Alle Voraussetzungen für die Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie (pdf, 499.9 KB).
Gefördert wird der Kauf von neuen
Das Lastenrad muss über Transportmöglichkeiten verfügen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Es wird die Grundausstattung des jeweiligen Lastenradmodells gefördert.
* Nutzlast = Fahrer*innengewicht plus mögliche weitere Zuladung = maximal zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht
Gefördert werden außerdem neue Fahrradanhänger, die bestimmte bauartbedingte technische Spezifikationen erfüllen müssen.
Es wird die Grundausstattung des jeweiligen Fahrradanhängermodells (inklusive einer Kupplung für den Fahrradanhänger) gefördert.
Hier finden Sie die ausführliche Förderrichtlinie. Was muss ich bei meinem Antrag auf einen Kaufzuschuss beachten? Viele mögliche Fragen rund um den Neuerwerb von Lastenrad oder Fahrradanhänger und die damit verbundenen Zuwendungsvoraussetzungen sind hier beantwortet.
Förderrichtlinie herunterladen (pdf, 499.9 KB)