Der Ringschluss der Autobahn-Eckverbindung A 281 in Bremen geht für den Abschnitt Neuenlander Ring bis Kattenturmer Heerstraße auf die Zielgerade. Den symbolischen ersten Spatenstich setzten am 3. Dezember 2020 Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, sowie Dr. Maike Schaefer, Bremens Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.
Dr. Maike Schaefer, Bremer Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau: "Dieses Schlussstück der A 281 wird spürbare Verkehrsentlastungen bringen, ganz besonders für die Neustadt, aber auch insgesamt für das Bremer Straßennetz und das Bremer Kreuz. Das geplante Tunnel- und Trogbauwerk, das anstelle von Lärmschutzwänden errichtet wird, wird sich positiv auf Lärmschutz, Luftreinheit und Wohnqualität in diesem Bereich auswirken. Mit dem Ringschluss stärken wir zudem die Wirtschaft der Region und die bremischen Wirtschaftsstandorte, insbesondere am Flughafen, die Bremer Häfen und das Güterverkehrszentrum."
Der Bauabschnitt 2/2 soll den 2008 für den Verkehr freigegebenen Bauabschnitt 2/1 über den heutigen Zubringer Arsten mit der A 1 verbinden. Der knapp zwei Kilometer lange Abschnitt beginnt westlich des Neuenlander Ringes und endet am vorhandenen östlichen Trog im Bereich des Knotenpunktes Neuenlander Straße/Kattenturmer Heerstraße.
Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 3. Dezember 2020: "
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem am 2. Juli 2020 verkündeten Urteil die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den BA 2/2 der A 281 abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Es besteht damit vollziehbares Baurecht. Ein Rechtsmittel gegen diese höchstrichterliche Entscheidung ist nicht gegeben.
Dazu die Bremer Mobilitätssenatorin Dr. Maike Schaefer: "Das ist eine glasklare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Damit kommt ein jahrelanges Verfahren zu einem Ende. Die Realisierung des Autobahnringes rückt nun in greifbare Nähe. Das ist gut für die Bremer Wirtschaft und entlastet die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile im Bremer Süden vom Durchgangsverkehr."
Mit diesem Urteil vom 2. Juli 2020 kann der gesamte Ringschluss der BAB 281 gebaut werden, denn auch das Baurecht für den Bremer Wesertunnel, das eigentliche Herzstück der Bundesautobahn, liegt seit Ostern unanfechtbar vor. Eine bis dahin ruhend gestellte Klage eines Bremer Industrieunternehmens wurde nach langen und komplexen Verhandlungen für erledigt erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte diese Klage bereits am 28. April 2020 ein.
Trassenverlauf im Abschnitt 2/2 der A 281
Der Bauabschnitt (BA) 2/2 der A 281 soll zukünftig den 2008 fertiggestellten BA 2/1 in der Neustadt mit dem Zubringer Arsten und im Weiteren mit der A1 verbinden. Dieser knapp zwei Kilometer lange und ca. 195 Millionen Euro teure Bauabschnitt verläuft entlang des AIRBUS- und Flughafengeländes und schließt im Bereich des Knotenpunktes Neuenlander Straße / Kattenturmer Heerstraße an den Zubringer Arsten an. Im Zuge der Baurealisierung wird die im BA 2/1 teilweise schon als Hochstraße ausgeführte A 281 verlängert, um die Erschließung des AIRBUS-Werkes zu gewährleisten. Danach verläuft die Trasse 1 bis 2 m über Geländeniveau bis zum Bereich des Knotenpunktes Neuenlander Straße / Kattenturmer Heerstraße. Hier wird die Autobahn in einem ca. 200 m langen Tunnel an den Zubringer Arsten angeschlossen. Durch den Tunnel und die zusätzlich vorgesehenen Lärmschutzwände verbessert sich die Lärmsituation – gerade im Bereich Huckelriede – spürbar. Die Neuenlander Straße – heute mit mehr als 50.000 Fahrzeugen täglich belastet – wird zukünftig nur noch von täglich rund 10.000 Fahrzeugen befahren werden.
Die vollständige Pressemitteilung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 2. Juli 2020 finden Sie hier.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 02. Juli 2020 (BVerwG 9 A 19.19) finden Sie hier auf der Homepage des Bundesverwaltungsgerichtes.
Mit Planfeststellungsbeschluss des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 24. Mai 2019 (pdf, 1.7 MB) ist der Plan für das Vorhaben „Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 2/2 im Abschnitt zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße mit Änderung des Beschlusses vom 30.01.2002 hinsichtlich des Übergangs vom BA 2/1 und Aufhebung des Beschlusses vom 7. April 2009“ gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) festgestellt worden.
Der Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetz sofort vollziehbar.
Es wurden Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben zusammen mit Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
Die planfestgestellten Planunterlagen finden Sie hier.
Aktualisierung der Emissionsuntersuchungen ergibt eine geringfügige Erhöhung der Lärmbelastung an einigen Gebäuden
In der offengelegten Verkehrsprognose zum BA 2/2 der A 281 wurde von einem Prognosehorizont 2025 ausgegangen. Diese Prognose war als Unterlage 22 Bestandteil der Offenlage. Für eine geplante Inbetriebnahme der Autobahn im Jahre 2024 ist ein Prognosehorizont 2025 nicht ausreichend. Daher erfolgte parallel zum Planfeststellungsverfahren eine Fortschreibung des Bremer Verkehrsmodells auf den Prognose-Horizont 2030. Die Prognosedaten 2030 für den BA 2/2 der A 281 zeigen eine normale verkehrliche Entwicklung zwischen dem Zeithorizont 2025 und dem Zeithorizont 2030. Für die Prognose 2025 wurden im Prognose-Null-Fall 2025 für den BA 2/2 der A 281 bisher ca. 51.400 Kfz/Tag am mittleren Werktag ermittelt. Für die neue Prognose 2030 wurden im Prognose-Null-Fall 2030 für den BA 2/2 ca. 54.200 am mittleren Werktag ermittelt. Damit steigen die Belastungen um ca. 2.800 Kfz/Tag (~ 5,5 %) an.
Das Hauptstraßennetz des engeren Untersuchungsrahmens erfährt beim Prognose-Null-Fall 2030 gegenüber dem Prognose-Null-Fall 2025 in der Regel Belastungszunahmen. Dies beruht im Wesentlichen auf den Veränderungen der Verkehrsnachfrage, die durch den Strukturzuwachs (Einwohner und Beschäftigte) hervorgerufen wird.
Eine ergänzende Überprüfung der Leistungsfähigkeit der relevanten Verkehrsknotenpunkte erbrachte den Nachweis der Leistungsfähigkeit auch auf der Basis der prognostizierten Belastungszunahmen.
Auf Grundlage der Verkehrsprognosedaten für das Jahr 2030 wurden die Emissionsuntersuchungen aktualisiert. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass auch in den Bereichen, die nach den prognostizierten Verkehrsdaten 2030 zusätzlich belastet werden, die Luftschadstoffbelastungen weiterhin deutlich unter den Grenzwerten der 39. BImSchV liegen.
Das schalltechnische Gutachten wurde aktualisiert, indem eine neue schalltechnische Ausbreitungsberechnung durchgeführt worden ist. Die schalltechnische Untersuchung ergab emissionsseitig eine geringfügige Pegelzunahme.
Gemäß der aktualisierten Berechnung durch das Büro Lärmkontor GmbH ergeben sich aufgrund der prognostizierten verkehrlichen Belastungszunahmen an einigen wenigen Gebäuden und nur in geringem Umfang Zunahmen der Lärmbelastung, die zu erhöhten Überschreitungen oder neuen Ansprüchen auf passiven Lärmschutz „dem Grunde nach“ führen. Es handelt sich um insgesamt 22 Immissionsorte (IO), bei denen eine Erhöhung des maßgeblichen Beurteilungspegels um 1 dB(A) errechnet worden ist. Dies betrifft überwiegend den Nachtzeitraum. An zehn IO ergibt sich nunmehr eine Überschreitung des Grenzwertes in Wohngebieten von 49 dB(A) um 1 dB(A) auf 50 dB(A), und an zwei IO wird nunmehr der Grenzwert in Mischgebieten von 54 dB(A) um 1 dB(A) überschritten. An sechs IO ergibt sich eine Erhöhung von 50 auf 51 dB(A). Zwei Büros im Gewerbegebiet sind von einer Erhöhung des Tagwertes um 1 dB(A) auf 71 bzw. 72 dB(A) (Grenzwert 69 dB(A)) betroffen sowie zwei Immissionspunkte in einem Mischgebiet mit Erhöhungen einmal des Nachtwertes auf 55 bzw. 56 dB(A) und einer Tagwerterhöhung von 65 auf 66 dB(A). Die Betroffenen werden derzeit über diese Änderungen informiert.
Anlagen:
Fortschreibung der Verkehrsprognose von IVV, Ergebnisbericht (pdf, 16.7 MB)
Fortschreibung des Luftschadstoffgutachtens, Müller-BBM (pdf, 1.8 MB)
Aktualisierung der Berechnung der Verkehrsqualitäten, SHP (pdf, 930.8 KB)
mit entsprechenden Lageplänen Blatt 1 (pdf, 2.2 MB), Blatt 2 (pdf, 2.2 MB), Blatt 5 (pdf, 2.4 MB)
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), diese handelnd für den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Oberste Landesstraßenbaubehörde des Landes Bremen, hat für das vorgenannte Bauvorhaben, Neubau der BAB 281, Bauabschnitt 2/2 zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße von Bau – km 2+913 bis Bau – km 4+860, eine planergänzende
„Schalltechnische Untersuchung Gesamtlärm - im Nahbereich um BAB 281, BA 2/2 -“
vorgelegt und deren Offenlage beantragt. Auf Grund einer Entscheidung der Anhörungsbehörde wurde diese vorgelegte Untersuchung (Unterlage Nr. 17.1.5, Ordner 9) als planergänzende Unterlage in das laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht. Die planergänzende Unterlage hat in der Zeit vom 9. April 2018 bis zum 8. Mai 2018 zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen, bis zum 8. Juni 2018 konnten Einwendungen gegen diese Unterlage 17.1.5 (Schalltechnische Untersuchung zum
Gesamtlärm - im Nahbereich BAB 281, BA 2/2 -) erhoben werden. Derzeit werden zu den eingegangenen Einwendungen von der DEGES Stellungnahmen erarbeitet.
Parallel erfolgt von Seiten der Planfeststellungsbehörde die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens zu der o.a. Planergänzung werden auch diese zusätzlichen Informationen und Erkenntnisse Berücksichtigung im Planfeststellungsbeschluss finden.
Der Ortsbeirat Neustadt hat ein Stadteilforum zu den Baustellenverkehren für den Bau des BA 2/2 der A 281 durchgeführt.
In der zweiten Veranstaltung zu diesem Thema am 07. März 2017 wurde der aktuelle Planungsstand präsentiert. Zudem wurden Maßnahmen zur Entlastung der Neustadt vorgestellt, die sich u.a. aus der Prüfung der Vorschläge der Arbeitsgruppen des ersten Stadtteilforums ergeben haben.
Die Präsentation zu diesem zweiten Stadtteilforum können Sie hier (pdf, 2.5 MB) einsehen.
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (DEGES), diese handelnd für den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Oberste Landesstraßenbaubehörde des Landes Bremen, hat für das vorgenannte Bauvorhaben einen planergänzenden „Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie“ vorgelegt und beantragte dessen Offenlage.
Auf Grund einer Entscheidung der Anhörungsbehörde wurde dieser planergänzende Fachbeitrag (Unterlage Nr. 18.6) nicht isoliert bekannt gemacht, sondern in die Gesamtantragsunterlage als Ordner 8 eingebunden und damit neu in das Planfeststellungsverfahren eingebracht. Im Übrigen sind die Antragsunterlagen (Ordner 1 – 7) unverändert geblieben.
Zur Verwirklichung des Vorhabens besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der beantragten landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke Dritter beansprucht.
Die vollständige Antragsunterlage, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, lag in der Zeit vom 14. März 2017 bis zum 13. April 2017 in der Stadtgemeinde Bremen zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
In Bezug auf den planergänzenden Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie wurden Stellungnahmen abgegeben und Einwendungen erhoben. Derzeit werden dazu von der DEGES Stellungnahmen erarbeitet.
Parallel erfolgt von Seiten der Planfeststellungsbehörde die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens zu der o.a. Planergänzung werden auch diese zusätzlichen Informationen und Erkenntnisse Berücksichtigung im Planfeststellungsbeschluss finden.
(Die Amtliche Bekanntmachung dieser ergänzenden Offenlage können Sie hier einsehen.)
Die Einwendungen, die in dem anhängigen Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts für den Bauabschnitt 2/2 der Bundesautobahn 281 erhoben wurden, sind erörtert worden.
Die Erörterung erfolgte in der Zeit von Dienstag, 31.5.2016, bis zum Donnerstag, 02.06.2016.
Die Sitzungen begannen an allen Verhandlungstagen um 09.30 Uhr. Sitzungsort war der große Saal des Bürgerhauses in Obervieland, Alfred-Faust-Straße 4, 28279 Bremen.
Die Erörterung begann mit der Vorstellung des Vorhabens durch den Vorhabenträger. Im Anschluss daran erfolgte die Erörterung der Einzelthemen.
Das Anhörungsverfahren ist mit der Erklärung über den Schluss der Verhandlung beendet.
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Die Anhörungsbehörde hat zwischenzeitlich den Anhörungsvorgang sowie ihre Stellungnahme gemäß § 73 Absatz 9 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) an die zuständige Planfeststellungsbehörde abgegeben. Seitdem prüft die Planfeststellungsbehörde die Antragsunterlagen und erarbeitet anschließend den Planfeststellungsbeschluss.
Gemäß § 72 Absatz 2 entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss über die Einwendungen, über die bei der Erörterung vor der Anhörungsbehörde keine Einigung erzielt worden ist. Sie hat dem Träger des Vorhabens Vorkehrungen oder die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen aufzuerlegen, die zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlich sind.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses wird dann mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt, nachdem Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden sind. (§ 74 Absatz 4 BremVwVfG)
Mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist erst im Laufe des Jahres zu rechnen.
Parallel zum derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Bauabschnitts 2/2 der A 281 soll die Öffentlichkeit über das Bauablaufkonzept und die geplante Verkehrsführung informiert werden. Dazu führte das Verkehrsressort eine Informationsveranstaltung am Mittwoch, 9. März 2016, um 18 Uhr in der Mensa der Oberschule am Leibnizplatz, Schulstraße 24, in 28199 Bremen durch.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben an diesem Termin teilgenommen. Die Präsentation, anhand derer Herr Kück von der DEGES den aktuellen Planungsstand des Bauablaufkonzeptes erläuterte, können Sie hier (pdf, 3 MB) einsehen. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass weiterhin intensiv an einer Optimierung des Bauablaufkonzeptes gearbeitet wird. Ein Ziel ist dabei, für absehbare Belastungsspitzen in der Kornstraße Vermeidungs- oder zumindest Verminderungsmöglichkeiten zu finden. Konstruktive Lösungsvorschläge werden gern entgegengenommen. Insbesondere über die Beiräte ist auch weiterhin eine kontinuierliche Information und Beteiligung vorgesehen.
Derzeit werden Stellungnahmen zu den im Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt 2/2 der A 281 eingereichten Einwendungen erarbeitet. Im Frühjahr 2016 ist ein Termin zur Erörterung aller Einwendungen vorgesehen.
Die Planfeststellungsunterlagen für den BA 2/2 der A 281 wurden im Juni 2015 öffentlich ausgelegt. Vom Bauvorhaben betroffene Bürgerinnen und Bürger konnten Einwendungen abgeben, ebenso betroffene Träger öffentlicher Belange. Insgesamt sind ca. 600 Einwendungen eingegangen, zu denen derzeit Stellungnahmen erarbeitet werden.
Im Gesehenvermerk vom 24.10.2014 formulierte der Bund die folgende Bitte: „Nach Abwägung aller entscheidungsrelevanten Kriterien […] den Komplettabriss des gesamten Tunnelbauwerkes (BW 710) sowie der ersten beiden Trogsegmente des östlich anschließenden Trogbauwerkes vorzusehen.“
Die Planfeststellungsunterlagen sahen bisher nur den Abriss eines 81 m langen Teilstückes des insgesamt 126 m langen bundeseigenen Bauwerkes vor. Das Trogbauwerk Ost sollte komplett erhalten bleiben.
Die Möglichkeiten, den vom Bund geforderten Komplettabriss und anschließenden Neubau des Tunnels sowie der ersten beiden östlichen Trogsegmente zu realisieren, wurden parallel zum laufenden Verfahren hinsichtlich ihrer Machbarkeit geprüft. Diese Prüfung hat eine Vorteilhaftigkeit des Komplettabrisses und anschließenden Neubaus des Tunnels sowie der ersten beiden östlichen Trogsegmente ergeben.
Der Bund hat in Gesprächen zugesagt, als Veranlasser und als Baulastträger die erforderlichen Mehrkosten für Abriss und Neubau des östlichen Tunnelteils und der beiden östlichen Trogsegmente zu tragen. Daher soll der Komplettabriss und anschließende Neubau des Tunnels und der ersten beiden östlichen Trogsegmente sowie die leichten Achsverlagerungen im Rahmen eines Planänderungsverfahrens in das bestehende Verfahren zum Bauabschnitt 2/2 der A 281 eingebracht werden.
Die Öffentlichkeit wurde am 16. November 2015 in einer Bürgerinformationsveranstaltung über die konkreten Änderungen und mögliche veränderte Betroffenheiten informiert. Die Präsentation, anhand derer Herr Bergt von der Anhörungsbehörde beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr sowie Herr Kück von der DEGES die konkreten Änderungen der Planung sowie das bevorstehende Verfahren erläuterten, können Sie hier (pdf, 3.4 MB) einsehen.
Anschließend werden die geänderten Pläne noch vor Weihnachten 2015 erneut öffentlich ausgelegt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange haben hier erneut die Gelegenheit, zu diesen Änderungen der Pläne Einwendungen zu erheben. Im Frühjahr 2016 ist der Termin zur Erörterung aller Einwendungen vorgesehen. Baurecht soll bis Ende 2016 geschaffen werden.
Die Kontaktdaten der Anhörungsbehörde sowie die Möglichkeit, sich durch die Anmeldung bei einem Newsletter über die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen informieren zu lassen, finden Sie hier.
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Mit einem Bericht der Verwaltung (pdf, 19.2 KB) wurde die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L/S) am 05. November 2015 über die beabsichtigte Planänderung informiert.
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„Neubau der BAB 281, Bauabschnitt 2/2 zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße“
Zur Zeit kann noch keine Information darüber gegeben werden, wann mit einem Erörterungstermin in diesem Verfahren zu rechnen ist. Sobald der Termin feststeht, werden alle Einwenderinnen und Einwender schriftlich informiert.
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Hier finden Sie die Pressemitteilung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 4. Mai 2015: "Planunterlagen zum Neubau der A281 zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße liegen öffentlich aus"
Für den Neubau der Bundesautobahn 281, Bauabschnitt 2/2 zwischen dem Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße, hat das Verkehrsressort als Oberste Landesstraßenbaubehörde des Landes Bremen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Dazu lag der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) in der Zeit von Dienstag, 5. Mai, bis Donnerstag, 4. Juni 2015, in der Stadtgemeinde Bremen zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Vom Bauvorhaben betroffene Bürgerinnen und Bürger konnten bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 18. Juni 2015, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Mit seinem Antrag auf Planfeststellung verbindet der Vorhabenträger zugleich, den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 2/2 im Abschnitt zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße vom 7. April 2009 einschließlich der Änderung dieses Beschlusses vom 30.1.2002 aufzuheben.
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Hier finden Sie die Pressemitteilung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 25. Februar 2015: "Planfeststellungsverfahren zum Bauabschnitt 2/2 der Autobahn 281 beantragt
Variante "4SÜD" des runden Tisches eingereicht / Informationsveranstaltung in Huckelriede geplant"
Auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Dienstag, 17. März 2015 um 19 Uhr, in der Wilhelm-Kaisen-Schule in Huckelriede wurden die aktuelle Planung und die weiteren Schritte im Planfeststellungsverfahren erläutert. Die Folien der Präsentation (pdf, 7.1 MB), die an diesem Abend gezeigt worden ist, können Sie hier einsehen.
Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt nach den Osterferien im April 2015. Bis Ende 2016 soll Baurecht geschaffen werden. Die Verkehrsfreigabe ist bis spätestens Ende 2021 vorgesehen.
Die Kontaktdaten der Anhörungsbehörde sowie die Möglichkeit, sich durch die Anmeldung bei einem Newsletter über die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen informieren zu lassen, finden Sie hier.
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Inhalt und Zweck des Gesehenvermerkes:
Die Erteilung des Gesehenvermerkes (pdf, 221.8 KB) für den Bauschnitt 2/2 der A 281 umfasst den mit Schreiben vom 11.06.2013 eingereichten RE-Entwurf für die Städtebauliche Ergänzungsplanung (Variante 4SÜD modifiziert (pdf, 3.8 MB)) sowie den mit Schreiben vom 10.03.2014 eingereichten Fiktiventwurf (sog. Referenzentwurf (pdf, 2.8 MB)). Die Differenz beider Entwürfe dient der Ermittlung der Kostenteilung zwischen dem Bund und der Freien Hansestadt Bremen. Der durch die Erteilung des Gesehenvermerk genehmigte RE-Vorentwurf ist hierdurch vom BMVI als verbindliche Grundlage für den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen in seiner Funktion als Auftragsverwaltung für Bundesfernstraßen bei der weiteren Entwurfsbearbeitung und für das Planfeststellungsverfahren bestätigt worden.
1.) 19. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen
Das BMVI setzt der Zustimmung zur Planung voraus, dass die in der 19. Flächennutzungsplanänderung erfolgte Darstellung des Verknüpfungspunktes mit
der B 6n keine präjudizierende Wirkung auf den zukünftigen Verlauf der B 6n entfaltet.
- Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Mit der Erstellung der Entwurfsunterlagen ist diese Forderung des BMVI erfüllt.
Die B 6 n wird zurzeit im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplan 2015 in drei Varianten untersucht (pdf, 370.4 KB). Ein Ergebnis ist nicht vor Ende 2015 zu erwarten. Die Bremische Vorzugsvariante ist die von der Bürgerschaft (pdf, 48.5 KB) am 18.10.2012 auf Basis der Mitteilung des Senats (pdf, 33.2 KB) vom 02.10.2012 beschlossene Untertunnelung der Start- und Landebahn.
2.) Verkehrsprognose
Das BMVI bittet für das weitere Verfahren den Prognosehorizont 2030 zugrunde zu legen.
- Bisher wurde der Prognosehorizont 2025 verwendet. Bei der weiteren Planung wird der Prognosehorizont 2030 nach Vorliegen aller erforderlichen Daten verwendet. Eine Fortschreibung mit Überprüfung von möglichen Auswirkungen findet vor der Baurechtschaffung statt.
3.) Ingenieurbauwerke
Nach Abwägung aller entscheidungsrelevanten Kriterien bittet das BMVI bei Durchführung der Neubaumaßnahme den Komplettabriss des gesamten Tunnelbauwerkes (BW 710) sowie der ersten beiden Trogsegmente des östlich anschließenden Trogbauwerkes vorzusehen.
Das Erfordernis von Blendschutzwänden ist dem BMVI darzustellen.
- Die bisherige Planung sah den Abriss eines 81 m langen Teilstückes des insgesamt 126 m langen bundeseigenen Bauwerkes vor. Das Trogbauwerk Ost sollte bisher komplett erhalten bleiben. Mit Berücksichtigung der Bitte des BMVI ist eine ergänzende Planung in diesem Bereich erforderlich. Der Neubau des Bauwerks in Verbindung mit dem Bau der A 281 hat den Vorteil, dass hier eine mehrjährige Großbaustelle nicht gleich zweimal innerhalb weniger Jahre eingerichtet werden muss. Bremen geht davon aus, dass der Bund als Veranlasser und als Baulastträger die erforderlichen Mehrkosten in Höhe von rund 8 bis 10 Mio. EUR tragen wird. Weiterhin wird angestrebt, die Beeinträchtigungen in der Bauzeit zu minimieren und unter Beibehaltung der wesentlichen Verkehrsbeziehungen zu bauen.
- Das Erfordernis von Blendschutzwänden wird dem BMVI mit Verweis auf Flugsicherheitsaspekte dargestellt.
4.) Lärmschutz
Das BMVI stimmt der Verwendung von zweischichtigen offenporigen Asphaltdeckschichten (ZWOPA) nicht zu und bittet um Prüfung von technisch und wirtschaftlich optimierten Lösungen.
- Die vom BMVI erbetene Prüfung hat stattgefunden. Das Ergebnis wird dem BMVI zeitnah übermittelt. Auswirkungen auf die Planfeststellungsunterlagen gibt es nicht.
5.) Grunderwerb
Das BMVI bittet um Begründung für die Gesamtinanspruchnahme der folgenden Grundstücke:
- ehemals SEB (Toy`s)
- ehemals Schützenverein (städtebauliche Ergänzungsplanung)
- Dr. Plate (gilt nur für den Fiktiventwurf)
- Inselhäuser
- Diese Begründungen sind teilweise Bestandteil von Entschädigungsgutachten und werden dem BMVI kurzfristig übersandt. Auswirkungen auf die Planfeststellungsunterlagen gibt es nicht.
6.) Leitungen
Das BMVI geht davon aus, dass Leitungsverlegungen nur im notwendigen Umfang durchgeführt und bestehende Rechtsverhältnisse im Hinblick auf die Folgekostenregelungen geprüft werden.
- Die Leitungsanpassungen werden nur im erforderlichen Umfang durchgeführt. Bestehende Rechtsverhältnisse werden im Hinblick auf die Folgekostenregelung geprüft.
7.) Blindgängerräumung und Beseitigung kontaminierter Böden
Das BMVI bittet um Begründung für die in der Kostenaufstellung nach AKS (Anweisung zur Kostenberechnung von Straßenbaumaßnahmen) dargestellten Aufwendungen für Blindgängerräumung und die Beseitigung von kontaminierten Böden.
- Die Begründungen für diese erforderlichen Aufwendungen werden dem BMVI kurzfristig übersandt. Auswirkungen auf die Planfeststellungsunterlagen gibt es nicht.
8.) Umstufung
Mit der Verkehrsfreigabe des BA 2/2 der A 281 ist der Zubringer Arsten bis zum Anschluss an die A 1 (AS HB-Arsten) auf- und die B 6 im Zuge der Neuenlander Straße abzustufen.
- Aktuell besteht kein Handlungsbedarf. Die dafür erforderlichen Verfahren werden in den kommenden Jahren eingeleitet.
9.) Kosten
Das BMVI bittet im Rahmen der weiteren Planung und späteren Baudurchführung alle Kostenreduzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Die Kosten für den Rückbau des Provisorium BA 2/1 sind nicht in der AKS zum BA 2/2 darzustellen, die Abrechnung der Kosten soll über den BA 2/1 erfolgen.
Die Differenzkosten zwischen dem Fiktiventwurf und dem Städtebaulichen Ergänzungsentwurf hat das Land Bremen zu tragen. Hierzu ist eine Vereinbarung über die Kostentragung zu erstellen und kurzfristig mit dem BMVI abzustimmen.
Vom Bund getragene Vorleistungen zur Realisierung einer Umfahrungsvariante B 6n sind dann durch das Land Bremen zu tragen, wenn eine andere Variante als die Umfahrungsvariante von Bremen veranlasst wird.
- Der Vorhabenträger Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen wird im Zuge der weiteren Planung sowie in der Bauausführung alle Möglichkeiten von Kostenreduzierungen prüfen und berücksichtigen.
- Die erforderlichen Rückbaukosten des Provisoriums BA 2/1 werden wie in der Kostenberechnung dargestellt über den BA 2/1 abgerechnet.
- Die zu schließende Vereinbarung zwischen Bund und Land befindet sich bereits in der Abstimmung.
- Mögliche Vorleistungen des Bundes werden ggf. dem Bund zurückerstattet.
10.) Kostenmanagement und weiteres Verfahren
Vor der Genehmigung oder Feststellung des Plans ist bei wesentlichen Planungs- und etwaigen Kostenteilungsänderungen der Gesehenvermerk des BMVI einzuholen.
- Für den Fall von wesentlichen Kostenänderungen im Zuge der weiteren Planung wird dieses dem BMVI vor Feststellung des Plans vorgelegt.
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Hier finden Sie die Pressemitteilung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 24. Oktober 2014: "Verkehrssenator Lohse begrüßt Fortschritt beim Bau der A281
Bundesverkehrsministerium legt sogenannten Gesehenvermerk vor / Planfeststellungsverfahren kann beginnen"
Nach Auswertung der Vorgaben des Bundes wird unmittelbar das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Der Bauabschnitt 2/2 erstreckt sich von der Kattenturmer Heerstraße zum Neuenlander Ring.
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Im Rahmen des bevorstehenden neuen Planfeststellungsverfahrens für den Bauabschnitt 2/2 der A 281 hatte der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, dem 29.04.2014 in die Wilhelm-Kaisen-Schule, Valckenburghstraße 1-3 eingeladen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger bekamen am 29. April 2014 detaillierte Informationen über die mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) abgestimmten Planungen für den Bauabschnitt 2/2 der A 281. In diesem vorzeitigen Informationsangebot der Behörde wurden neben den aktuellen Planunterlagen auch Informationen für das anstehende Planfeststellungsverfahren gegeben. Die Präsentation, anhand derer Herr Bergt von der Anhörungsbehörde beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr sowie Herr Kück von der DEGES die aktuellen Planung sowie das bevorstehende Verfahren erläuterten, können Sie hier (pdf, 2.6 MB) einsehen.
Die Kontaktdaten der Anhörungsbehörde sowie die Möglichkeit, sich durch die Anmeldung bei einem Newsletter über die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen informieren zu lassen, finden Sie hier.
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Auf Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 16. Oktober 2012 hat die Bremische Bürgerschaft mit Datum vom 18.10.2012 beschlossen, die zwischen Senat und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abgestimmte Variante 4Süd modifiziert zu unterstützen. Ein Bericht der Verwaltung (pdf, 1.4 MB) mit Antworten zu den diesbezüglich beschlossenenen Maßgaben wurde in Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S) am 09. Januar 2014 vorgelegt und von der Deputation entsprechend des Beschlussvorschlages zur Kenntnis genommen.
Präsentation "Autobahneckverbindung A 281, Planung Bauabschnitt 2/2, Antworten zum Bürgerschaftsbeschluss vom 18.10.2012", Vortrag in der Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S) am 09. Januar 2014
Der Bericht der Verwaltung für die Deputationssitzung am 9. Januar 2014 wurde begleitet und erläutert durch einen Vortrag. Die Folien zu diesem Vortrag finden Sie in dieser Präsentation (pdf, 5.5 MB).
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Im Zuge vertiefter Planung zur BAB A 281, BA 2/2 werden Maßnahmen bei der Variante „4 Süd modifiziert“ erforderlich, die zur Erhöhung der bisher grob ermittelten Kosten von 121,2 Mio. EUR um 21,6 Mio. EUR auf 142,8 Mio. EUR führen. Diese Kostensteigerung ist zusätzlich zu dem bisherigen Kostenanteil Bremens i. H. von ca. 9,0 Mio. EUR vom Land Bremen zu tragen, da der Bund aus haushaltsrechtlichen Gründen nur bereit ist, die Kosten für die Bezugsvariante (Hochlage, Querspange) zu übernehmen.
Sitzung des Senats am 26. November 2013
Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. November 2013 die aktuelle Kostenentwicklung zum Bauabschnitt 2/2 der BAB A 281 zur Kenntnis genommen und einer Mitfinanzierung durch Bremen entsprechend des Beschlussvorschlages der Tischvorlage (pdf, 145.4 KB) zugestimmt.
Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S) am 28. November 2013
Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S) hat in ihrer Sitzung am 28. November 2013 der Maßnahme und deren Finanzierung entsprechend des Beschlussvorschlages der Vorlage Nr. 18/327 (pdf, 49.2 KB) zugestimmt.
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Die Planung für die im Rahmen des Runden Tisches entwickelte und von der Bremischen Bürgerschaft am 18.10.2012 beschlossene modifizierte Variante 4 SÜD wurde aufgenommen. Im Beschluss der Bürgerschaft wurde u.a. festgelegt, dass die Frage der endgültigen Zu- und Abfahrten im Bereich des Bauabschnittes 2/2 unter Beteiligung der Beiräte sowie der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner geklärt wird. Der Beirat Obervieland und der Beirat Neustadt haben die Thematik der Zu- und Abfahrten in ihren öffentlichen Sitzungen am 15. bzw. 17. Januar 2013 behandelt. Der Vorschlag der Verwaltung zur Festlegung der Zu- und Abfahrten wurde anhand einer Präsentation (pdf, 1.8 MB) vorgestellt.
Die Beiräte fassten daraufhin im März bzw. April 2013 folgende Beschlüsse:
Beschluss des Beirates Neustadt vom 14. März 2013 (pdf, 24.9 KB)
Beschluss des Beirates Obervieland vom 9. April 2013 (pdf, 21.4 KB)
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Sachstandsbericht für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau,
Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 07. Februar 2013 zur Planung der Zu- und Abfahrten im Abschnitt 2/2 der A 281
Der Abgeordnete Herr Pohlmann (SPD) hatte zum Thema „Planung der Zu- und Abfahrten für den Abschnitt 2/2 der A 281 unter Berücksichtigung des Punktes 4 des Beschlusses der Bremischen Bürgerschaft „A 281 - Bauabschnitt 2/2 zügig und anwohnerverträglich realisieren (Drucksache 18/610)“ um einen Bericht der Verwaltung gebeten. Dieser Bericht (pdf, 14.5 KB) (mit Anlage) (pdf, 1.4 MB) wurde in Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 07. Februar 2013 vorgelegt und von der Deputation entsprechend des Beschlussvorschlages zur Kenntnis genommen.
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In seiner Sitzung vom 2. Oktober 2012 hat der Senat die Vorlage (pdf, 33.2 KB)
„BAB A 281, BA 2/2: Konkretisierung der Variante 4SÜD“ beschlossen.
Zu dieser Vorlage gehören folgende Anlagen:
Anlage 1a (pdf, 110.7 KB)
Lageplan Variante 4SÜD modifiziert + zusätzliche Lärmschutzwände (LSW)
Anlage 1b (pdf, 57.3 KB)
Ergebnisprotokoll der Sondersitzung des runden Tisches vom 16.07.2012
Anlage 2 (pdf, 221 KB)
Stellungnahme der Handelskammer und der GVZe vom 10.09.2012
Anlage 3 (pdf, 15.3 KB)
Beschluss des Beirates Obervieland vom 11.09.2012
Anlage 4 (pdf, 45.5 KB)
Beschluss des Beirates Neustadt vom 11.09.2012
Anlage 5 (pdf, 28.1 KB)
Stellungnahme der Vereinigung der Bürgerinitiativen Obervieland/Huckelriede vom 14.09.2012
Beschlussprotokoll der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)
über die Sitzung am 18. Oktober 2012 (pdf, 48.5 KB)
Auf Seite 2 des Protokolls finden Sie zu Nr. 18/449 "A 281 - Bauabschnitt 2/2 zügig und anwohnerverträglich realisieren" den Beschluss der Bremischen Bürgerschaft zu diesem Antrag.
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Am 16. Juli 2012 wurden die Mitglieder des Runden Tisches zum Bauabschnitt 2/2 über den Sachstand und die Ergebnisse der Gespräche mit dem Bundesministerium umfassend informiert. Die Zusammenstellung der Untersuchungen ist in folgender Präsentation Präsentation vom 16. Juli 2012 (pdf, 4.9 MB) nachlesbar.
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat mit dem Bundesverkehrsministerium über die von Bremen gewünschte Änderung der Trassenlage im Bauabschnitt 2/2 Gespräche geführt. Es wurde die Variante 4SÜD des Runden Tisches mit dem Bund erörtert und über eine mögliche Mitfinanzierung des Bundes diskutiert. Die derzeitigen Ergebnisse sind in der nachfolgenden Präsentation kurz zusammengefasst und werden im Rahmen des Runden Tisches und in der Bremischen Bürgerschaft weiter besprochen werden.
Präsentation vom 11. Juli 2012 als „pdf“ (pdf, 5.2 MB) zum download
Hier finden Sie Informationen zum Runden Tisch aus dem Jahr 2011.